Opfer von Frauenhandel trauen sich oft nicht zur Polizei.

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Wien – Von den allermeisten Opfern hört man nie etwas. Prostituierte, die kurz nach einem gynäkologischen Eingriff wieder auf der Straße stehen und unter starkem Schmerz den Geschlechtsverkehr über sich ergehen lassen müssen. Kinder, die zum Stehlen gezwungen werden. Männer, die zur Erntearbeit unter schikanösen Bedingungen gezwungen werden. Sie alle eint, dass sie schweigen, weil sie von ihren Ausbeutern abhängig sind: Laufen sie weg, verlieren sie ihren Job, ihre Existenz, möglicherweise auch ihr Aufenthaltsrecht.

Nur wenige Betroffene von Menschenhandel trauen sich deshalb zur Polizei, sagt Kriminologin Katharina Beclin, Vorsitzende der neu gegründeten Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel, einer Zusammenarbeit von 14 Opferbetreuungsinitiativen im Bereich Zwangsarbeit und Ausbeutung.

Doch selbst wenn ein Strafverfahren gegen die Täter in Gang gesetzt wurde, sind die Opfer nicht immer in Sicherheit, kritisiert Beclin. Einige von ihnen sind weiterhin von Abschiebung bedroht. Da die Menschenhändler oft aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis stammen, kann das bedeuten, dass die Opfer in den Kreis der Täter zurückgeschickt werden.

Derzeit erhalten die Betroffenen nur dann einen Opferstatus, wenn sie bei der Polizei eine Aussage machen. Scheuen sie, etwa aus Angst vor Repression, vor einer Aussage zurück, verlieren sie damit auch den besonderen Schutz, den das Gesetz für Opfer von Menschenhandel vorsieht. Sie sind damit auch nicht vor Abschiebung geschützt und haben keine Möglichkeit, eine Fortführung des Strafverfahrens zu beantragen, falls es wegen mangelnder Ergebnisse eingestellt wird. Die Plattform fordert deshalb einen Systemwechsel: Sie verlangt, dass der Opferstatus nicht von einer Zeugenaussage abhängig gemacht wird, denn die Betroffenen seien oft zu stark traumatisiert oder derart eingeschüchtert, dass sie Angst haben, ihre Ausbeuter zu belasten. Als Alternative schlägt die Plattform vor, dass spezialisierte Hilfseinrichtungen, die Erfahrung im Umgang mit Menschenhandelsopfern haben, eine Einschätzung abgeben, ob es sich um ein Opfer handelt oder nicht. Diese Einschätzung könnte dann der Polizei als Richtschnur dienen.

Das Modell geht von der Annahme aus, dass es auch dann ein Opfer geben kann, wenn die Tat nicht beweisbar ist und es keine Verurteilung gibt.

Um es Betroffenen zu erleichtern, aus dem Abhängigkeitsverhältnis auszubrechen, fordert die Plattform mehr Ressourcen für einschlägige Hilfseinrichtungen wie etwa die Vereine Lefö oder Solwodi, die niederschwellige Beratung und Schutzwohnungen für Betroffene von Frauenhandel anbieten.

Sicherheitskonzept

In Österreich mangle es vor allem an spezifischem Schutz für betroffene Kinder, sagt Astrid Winkler, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Rechte der Kinder vor sexueller Ausbeutung (EPCAT). Anders als in anderen EU-Staaten fehle es hier an Schutzwohnungen und einem Sicherheitskonzept für betroffene Kinder, sagt Winkler.

Derzeit erhalten Opfer nur für die Dauer des Verfahrens ein Aufenthaltsrecht. Das schrecke viele Betroffene aus Drittstaaten zusätzlich davon ab, sich Hilfe zu suchen, sagt Beclin. (Maria Sterkl, 19.1.2017)