Salzburg – Es hätte ein großer Wurf werden können: das Salzburger Modell für direkte Demokratie in der Stadt. Ausgehend von der Auseinandersetzung zwischen Teilen der Stadtregierung und einflussreichen Bürgerinitiativen um den Schutz der großen Stadtlandschaften vor Verbauung – Stichwort Grünlanddeklaration – verhandelten die Vertreter der Stadt und die Bürgerinitiativen ein neues Mitbestimmungsmodell.

Startschuss der Gespräche war 2011. Und entgegen aller Unkenrufe wurde man sich im April 2013 schließlich tatsächlich einig: Mit Ausnahme der ÖVP stimmten alle im Gemeinderat vertretenen Parteien für das "Salzburger Modell" und richteten das Ersuchen an den Landtag, das in der Landesverfassung festgeschriebene Stadtrecht zu ändern.

Das Modell war tatsächlich eine Novität und fand auch österreichweit viel Beachtung. Kern der Vereinbarung war, dass die Rechte von Bürgerinitiativen jenen von Gemeinderäten angepasst werden sollten. Die Hürden für die Mitbestimmung – also die Anzahl notwendiger Unterstützungserklärungen – richtete sich an den für ein Gemeinderatsmandat notwendigen Stimmen bei zuletzt abgehaltenen Wahlgang. Und das Modell war mehrstufig. Erreicht eine Initiative das Äquivalent von einem Mandat, kann sie im Gemeinderat einen Antrag stellen; schafft sie die Wahlzahl für zwei Mandate kann sie ein Bürgerbegehren einleiten.

Verschiedene Erwartungen

Die Skala reichte bis zu drei beziehungsweise fünf Mandatsäquivalenten, mit denen verbindliche Volksentscheide erzwungen werden können. Das Quorum dafür wurde mit zehn Prozent festgelegt. Bis zu einer Abstimmungsbeteiligung von 25 Prozent hätte der Gemeinderat mit Dreiviertelmehrheit den Volkswillen auch überstimmen können. Es gab auch Ausnahmen für die Bürgermitbestimmung – etwa Personalentscheidungen im Magistrat.

Die Kehrtwende kam zum Jahreswechsel 2014/2015. Im Zuge der Ausformulierung des Modells durch die Legisten wurde klar, dass die Beteiligten unterschiedliche Erwartungen in die Mitbestimmung gesetzt hatten. Während die Bürgerinitiativen und auch die grüne Bürgerliste reale Macht verlangten, wollte die Rathausmehrheit bestenfalls eine Einbindung von Anrainerinitiativen, um beispielsweise Planungskonflikte rechtzeitig abzufangen.

Stimmverhalten im Aufsichtsrat

Deutlich wurde das an der Frage der ausgegliederten Gesellschaften: Können die Eigentümervertreter der Stadt im Aufsichtsrat der Parkgaragengesellschaft, des Flughafens oder auch des Energieversorgers Salzburg AG per Volksentscheid zu einem bestimmten Stimmverhalten im Aufsichtsrat gezwungen werden? Oder dürfen die Bürger nur bei der Situierung von Spielplätzen mitreden?

Eine Mitbestimmung in Gesellschaften, die ganz oder teilweise im Stadteigentum stehen, sei unmöglich, sagte Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ). Aufgaben und Handlungsoptionen von Aufsichtsräten und Eigentümervertretern seien im Handelsrecht festgelegt. Verstöße könnten strafrechtliche Folgen haben.

Der Antrag der Stadt an das Land, die direkte Demokratie im Stadtrecht zu verankern, wurde im Februar 2015 mit der Stimmenmehrheit von SPÖ und ÖVP zurückgezogen (Thomas Neuhold, 21.1.2017)