Nach dem Maßnahmenvollzug sollen Entlassene nicht unbetreut bleiben, fordert die Volksanwältin.

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Wien – Eine bessere Nachbetreuung im Gefolge der Entlassung aus dem Maßnahmenvollzug, also der Unterbringung psychisch kranker Rechtsbrecher, fordert Volksanwältin Gertrude Brinek. Psychisch kranke Täter sollten nach ihrer Entlassung in eine "Zwischenstufe", also beispielsweise in betreute Wohngemeinschaften, kommen, bevor sie sich selbst überlassen werden, sagt Brinek dem STANDARD. Dann könne man auch über eine stärkere Lockerung des Vollzugs nachdenken, so die Volksanwältin.

In der Vergangenheit hatten Missstände im Maßnahmenvollzug immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Seit längerem wird im Justizministerium an einer Reform gearbeitet. Minister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat eine Präsentation des Reformvorschlags nach mehreren Verzögerungen zuletzt für Ende Februar angekündigt. (sterk, 20.1.2017)