Wien/Gumpoldskirchen – Der niederösterreichische Glücksspielkonzern Novomatic hat nach mehreren Jahren einen Zivilprozess gegen seinen Widersacher Thomas Sochowsky in erster Instanz gewonnen. Laut Handelsgericht (HG) Wien darf Sochowsky Novomatic nicht als "größte kriminelle Organisation in Österreich" bezeichnen und muss derartige Äußerungen via Zeitungsinserat widerrufen.

Außerdem muss Sochowsky Novomatic Prozesskosten in Höhe von knapp 57.000 Euro ersetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Sochowsky will berufen.

Grund für die von Novomatic gegen Sochowsky und dessen nicht mehr existente Firma namens Februar Kreativwirtschaft GmbH angestrengte Unterlassungsklage war ein Buch, das Sochowsky herausgegeben hat. Es trug den Titel "Die Geschichte der Novomatic-Admiral – Die Welt im Würgegriff der österreichischen Mafia" und wurde nie veröffentlicht.

Verfasser des Buches ist ein gewisser Tobias Kleber. Es handelt sich dabei um ein Pseudonym, die Identität des Schreibers verrät Sochowsky nicht.

Sochowsky hatte das Buch 2013 auf mehreren seiner Internetseiten angekündigt. Novomatic ließ es per einstweiliger Verfügung stoppen. Schon seit damals darf er die erhobenen schweren Vorwürfe gegen Novomatic nicht mehr öffentlich wiederholen.

66 Seiten Urteil

Das Handelsgericht (HG) Wien hat sich in dem 66 Seiten starken Urteil im Detail mit den Vorwürfen auseinandergesetzt und sich auf die Seite von Novomatic gestellt. Zu den Novomatic-Apparaten in Wien heißt es etwa, dass bis zum Verbot des Automatenzockens "sämtliche in Wien betriebenen Glücksspielautomaten der Klägerin auf Grundlage einer von der MA 36 des Magistrates der Stadt Wien mit Bescheid erteilten Konzession betrieben" worden seien.

Zu Hunderennen in Admiral-Wettsalons – diese gehören ebenfalls zu Novomatic – stellte das Gericht fest, dass die Kunden nicht getäuscht worden seien. Sie seien nicht davon ausgegangen, dass die lediglich aufgezeichneten Hunderennen live übertragen wurden.

In Novomatics Heimatbundesland Niederösterreich habe es im Zusammenhang mit der Erlassung eines Automatenbescheids im Jahr 2005 keine "Einflussnahmen, Bestechungen oder Bestechungsversuche seitens der Klägerin oder ihres damaligen Vorstandes Dr. (Franz) Wohlfahrt gegenüber Entscheidungsträgern der Behörde oder Politikern gegeben".

Auch auf die Causa Glücksspielgesetz respektive Zahlungen im Zusammenhang mit der angestrebten Aufweichung des Monopols im Jahr 2006 unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (ÖVP, FPÖ) ging das HG Wien ein – machte dazu jedoch keine Feststellungen:

Kein Einfluss auf Beamte

"Nicht festgestellt werden kann, dass die Klägerin Dossiers über Politiker und/oder Beamte anfertigen oder diese beschatten ließ, noch, dass sie Dritte dazu beauftrage, noch, dass die Klägerin Beamte und/oder Regierungsmitglieder – auch nicht im Wege von (Peter) Hochegger, (Walter) Meischberger oder Mag. Grasser zuordenbaren Unternehmen – kaufte, bestach oder Beamte des Finanzministeriums angewiesen hatte, entgegen sonstiger Usancen andere betroffene Personen nicht zu informieren, um im Jahr 2006 und/oder 2007 Änderungen des Glücksspielgesetzes in ihrem Sinne zu erreichen", heißt es in dem Urteil, das der APA vorliegt. Auch konnte das Handelsgericht weder feststellen, dass Novomatic "im Rahmen von beabsichtigten Änderungen des Glücksspielgesetzes Einfluss auf Beamte und/oder Regierungsmitglieder nahm, noch, dass sie (Novomatic, Anm.) Geldwäsche, schweren gewerbsmäßigen Betrug oder Steuerbetrug in Milliardenhöhe betreibt."

Gespräche des damaligen Novomatic-Chefs Wohlfahrt mit Grasser oder Novomatic-Inserate in parteinahen Zeitungen sind nach Ansicht des Gerichts per se nicht problematisch: "Auch allfällige Gespräche des damaligen Vorstandes der Klägerin Dr. Wohlfahrt mit dem damaligen Minister Mag. Grasser im Jahr 2006 stellen keinen Nachweis für ein kriminelles Verhalten der Klägerin dar." An anderer Stelle schreibt die Richterin: "Das bloße Schalten von Inseraten in (parteinahen) Zeitungen lässt nicht auf eine Bestechung durch die Klägerin schließen."

Keine Manipulation

Eine Manipulation von Glücksspielautomaten durch Novomatic schließt das HG ebenfalls aus. "Kein nachvollziehbarer Anhaltspunkt bot sich für das Gericht dafür, dass seitens der Klägerin Glücksspielautomaten in irgendeiner Form manipuliert wurden."

Sochowsky muss nun seine Aussagen über Novomatic weiter unterlassen. Er darf etwa nicht mehr sagen, dass Novomatic "die größte kriminelle Organisation in Österreich" sei oder das Unternehmen "Steuerbetrug in Milliardenhöhe zu verantworten" habe. Diese von Novomatic beklagten Äußerungen sind dem Urteil zufolge "zugleich ehrenbeleidigend und rufschädigend, sodass sowohl der Unterlassungsanspruch als auch das darauf gründende Widerrufs- und Widerrufsveröffentlichungsbegehren zu Recht bestehen." Sochwosky darf außerdem nicht mehr behaupten, dass Novmatic Betrug begehe, Geldwäsche betreibe oder Beamte bzw. Regierungsmitglieder besteche.

Das Unternehmen hat derartige Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen. Der frühere Novomatic-Chef Wohlfahrt hatte Sochowskys Buch Anfang 2014 bei einer Pressekonferenz als "Schundwerk" bezeichnet.

Sochowsky organisiert seit geraumer Zeit Klagen von Spielsüchtigen gegen Novomatic mit hohen Streitwerten. Früher war Sochowsky Geschäftspartner des Unternehmens.

Berufung

Er will gegen das HG-Urteil berufen, wie sein Anwalt Peter Ozlberger sagte. "Ich habe schon während der Verhandlung das Gefühl gehabt, dass wir keinen Erfolg haben werden", so der Rechtsvertreter. "Aus meiner Sicht ist im Beweisverfahren so viel hervorgekommen, dass wir eigentlich gewinnen hätten müssen." Es sei "bemerkenswert", dass die HG-Richterin keinen Lokalaugenschein durchgeführt habe, um genau zu untersuchen, ob Novomatic-Geräte die vorgeschriebenen Gewinn- und Einsatzgrenzen eingehalten haben. Jene Gerichte, die bisher einen Lokalaugenschein durchgeführt haben, hätten festgestellt, dass die Grenzen überschritten worden seien.

Sochowsky selbst sagte der APA, dass bereits an einem zweiten Buch über Novomatic gearbeitet werde. Auf die Frage, wer es schreibt, sagte er. "Ich habe einen Ghostwriter. Der Herausgeber ist noch nicht bekannt." Die Richterin des Handelsgerichts habe ausschließlich den bei Novomatic beschäftigten Zeugen und vom Unternehmen beauftragten Gutachtern geglaubt, so Sochowsky. Er strebt eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, denn zwischenzeitlich seien "viele Beweise dazugekommen".

In dem Unterlassungsverfahren wurden zahlreiche prominente Zeugen gehört, etwa der Lobbyist Walter Meischberger, der früherer Leiter des Wiener Landeskriminalamts, Roland Horngacher, der Ex-Lotterien-Chef und nunmehrige Novomatic-Berater Friedrich Stickler und diverse hochrangige Politiker (zum Beispiel der Zweite Nationalratspräsident Karlheinz Kopf von der ÖVP, ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka oder der Grüne Abgeordnete Peter Pilz), wie aus dem Urteil (57 Cg 34/13w) vom 18. Jänner hervorgeht. (APA, 23.1.2017)