Wien – Der Geschäftsführer der ÖVP Oberösterreich Wolfgang Hattmannsdorfer tritt für eine Wahlkampfkostengrenze auch für Landtags- und Gemeinderatswahlen im eigenen Bundesland ein. Sollte eine Grenze tatsächlich nur für Bundeswahlen gelten, sollte ein eigener Beschluss für Oberösterreich erfolgen.

Hattmannsdorfer verwies darauf, dass er immer für ein Limit von sieben Millionen eingetreten sei. Er gestand aber auch ein, dass seine Partei 2015 im Landtagswahlkampf 7,3 Millionen Euro ausgegeben hat. Er rechnete deswegen schlimmstenfalls mit einer Geldbuße von bis zu 34.000 Euro durch den Parteien-Transparenz-Senat.

Kostengrenze gekippt

Nun wurde aber eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes bekannt, mit der die Kostengrenze in Ländern und Gemeinden gekippt wurde. Demnach kann der Bund die Wahlkampfkostengrenze nur für Bundeswahlen (Nationalrat, EU-Wahl, Bundespräsidentenwahlen) verhängen, nicht aber für Landeswahlen. Damit dürfte die oberösterreichische ÖVP ohne Strafe davonkommen. Denn der Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt werde sich wohl an den Spruch der Höchstrichter halten, glaubt der Politikwissenschafter Hubert Sickinger.

Hattmannsdorfer will erstmal alles schwarz auf weiß sehen. Seine Grundhaltung sei, die Kostengrenze sollte auch in Oberösterreich gelten. Wenn dies jetzt nicht der Fall sein sollte, sei sie im Land zu beschließen. Eile sieht er nicht, den dort stehe der nächste Urnengang erst 2021 an.

Strengere Regeln in Kärnten und Salzburg

Über eine wirksame Kostengrenze für Landtagswahlen verfügen damit aktuell nur die Bundesländer Kärnten und Salzburg, wo schon bisher eigene, strengere Regeln gelten. Zwar hat auch Wien eine eigene Regelung (konkret wurde die Grenze mit sechs Millionen Euro um eine Million niedriger angesetzt als vom Bund vorgegeben). Allerdings fehlen in Wien, anders als in Salzburg und Kärnten, eigene Sanktionsbestimmungen. Und der Parteien-Senat im Kanzleramt fühlt sich nur für das Parteiengesetz des Bundes zuständig, nicht aber für strengere Landesregeln. Wer die Wiener Kostengrenze überschreitet, kommt also ohne Strafe davon. (APA, 23.1.2017)