Fehlunterbringung ist Menschenrechtsverstoß, sagt Volksanwalt Günther Kräuter.

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Wien – Rund fünf Prozent aller Bewohner von Seniorenpflegeheimen seien dort "fehlplatziert", kritisiert Volksanwalt Günther Kräuter: "Sie sind unter 60 Jahre alt – jüngere Menschen mit Behinderung, die völlig anders betreut werden müssten", sagt er im Standard-Gespräch. Insgesamt geht er von "hunderten Betroffenen" in ganz Österreich aus.

Oft, so Kräuter, handle es sich dabei um sehr junge Menschen, mit "Extremfällen" wie einer 26-jährigen Frau, die im Zuge einer Menschenrechtskontrolle der Volksanwaltschaft in einem Pflegeheimzimmer zusammen mit einer 103-Jährigen vorgefunden worden sei. Die Kontrolle fand im Rahmen eines jener unangekündigten Besuche von Volksanwaltschaftskommissionen statt, wie sie seit 2012 österreichweit in Einrichtungen stattfinden, wo es zu Einschränkungen der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann.

Als Skandal empfunden

Das Problem, dass junge, mehrfachbehinderte Personen mangels adäquater Angebote für unterstütztes selbstständiges Wohnen oder wegen fehlender Plätze in betreuten WGs in Altenheimen landen, ist laut Kräuter in Österreich nicht neu. Inzwischen werde es immerhin auch gesellschaftlich als Skandal empfunden.

Seit Inkrafttreten der Behindertenrechtskonvention 2008 sei überdies klar, dass es sich dabei um Menschenrechtsverstöße handle. Die Ursachen seien eindeutig: "Geldmangel", sagt Kräuter. Dabei gebe es Berechnungen, dass der Aufwand für passende Betreuungsformen nach erhöhtem Finanzbedarf zu Beginn "mittelfristig kostenneutral ist". (Irene Brickner, 28.1.2017)