Falls jemand die Eheverpartnerte, Verwandte oder Kinder mal so richtig herzhaft und fast folgenlos vermöbeln wollte: In Russland gibt es bald eine wohlfeile Okkasion für dieses Vorhaben. Häusliche Gewalt soll ein Bagatelldelikt, mit geringen Bußgeldern statt mit Haft geahndet, werden – aber nur, wenn sie bloß einmal im Jahr begangen wird. Zu Routine sollte das Beschädigen des Familienmaterials nicht werden. Rutscht jemandem die Hand früher aus als nach zwölf Monaten, muss er dann doch mit mehr Ärger rechnen. Aber einmal ist bekanntlich keinmal – vorausgesetzt, das Opfer erleidet keine zu schweren Verletzungen.

Für häusliche Gewalt in Russland gilt also demnächst: Verprügeln ja, aber richtig! Ein Tritt fast umsonst, zwei Tritte nicht gratis! Blutergüsse und Schrammen sind in Ordnung, Knochenbrüche und Todesfolgen weniger. Nicht nur weist die Kirche auf das Recht der Eltern, Züchtigung anzuwenden, hin, auch der Kreml sieht wohlwollend auf den Prügelrabatt. "Liebt er dich, dann schlägt er dich" ist ein verbreiteter Sinnspruch für Ehen. Nach UN-Angaben sterben jedes Jahr fast 14.000 Frauen in Russland durch Gewalt ihrer Ehemänner oder anderer Verwandter.

Und wer glaubt, dass solche Gesetzesänderungen bei uns unvorstellbar wären, der erinnere sich an die Forderungen freiheitlicher Politiker, Frauenhäuser zu schließen, weil diese Einrichtungen Ehen zerstören würden. (Julya Rabinowich, 29.1.2017)