Manchmal ist das, was nicht erwähnt wird, wichtiger und/oder brisanter als das, was drinsteht. Das gilt für Kapitel 5 im rot-schwarzen Selbstrettungsprogramm "Für Österreich". Darin geht es um das Konfliktthema "Zuständigkeiten bündeln", also das alte Bund-Länder-Kompetenzwirrwarr – nur trauen sich SPÖ und ÖVP offenkundig nicht, diesen Kampf mit den Ländern, von denen Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Kärnten 2018 auch noch wählen, aufzunehmen.

Das Wichtigste fehlt

Denn aufgelistet ist dort "sicher nicht der wichtigste Punkt der Kompetenzentrümpelung", sagt Verfassungsjurist Heinz Mayer im STANDARD-Gespräch. Zwar bekennt sich die Regierung "zur Entflechtung der Kompetenzverteilung", hat sich dafür aber mit der "Abschaffung der Doppelebene Grundsatzgesetzgebung-Ausführungsgesetzgebung" für ein Thema entschieden, das Raum für viel Bund-Länder-Gezerre lässt. Es geht um ein paar jener Bereiche, in denen der Bund die Grundsätze regelt, die neun Länder dann aber ihre eigenen Gesetze dazu machen. Das Ziel sind "klare und einheitliche Zuständigkeiten".

Die Krux dabei: Es ist nicht gesagt, wer diese Kompetenzen bekommen soll: Bund oder Länder – und das, obwohl lauter Materien aufgezählt werden, "die einheitlich in die Bundesregelung gehören würden", sagt Mayer. Explizit genannt werden Elektrizitäts-, Gesundheits- und Armenwesen (z. B. Mindestsicherung), Landarbeiterrecht und Jugendschutz. Nicht genannt wird hingegen, und das ist die große Leerstelle, das Schulwesen. "Die ganze Bildungsreform hängt an dieser unseligen Kompetenzverteilung mit Bundes- und Landeslehrern", kritisiert Mayer.

3000 Bundes- und Landesgesetze

Schon im Februar den Ministerrat passieren sollen Maßnahmen, die die "Regelungsflut eindämmen". Angesichts von 1500 Bundes- und rund 1500 Landesgesetzen ist für das "One in, one out"-Prinzip viel Stoff da (ein neues Gesetz, im Gegenzug ein altes "nach Möglichkeit" weg, detto bei Förderungen). "Soweit möglich" soll jede neue Regulierung ein Ablaufdatum bekommen, und Behörden werden verpflichtet, Bürger nicht mehr mit "Kleinstforderungen zu konfrontieren" (Beispiel Bodenwertabgabe), wenn der Aufwand in keiner Relation zum Betrag steht, das heißt: Sie müssen darauf verzichten, jetzt haben sie bloß die Möglichkeit dazu.

Und die Wahlrechtsreform? Soll das Parlament erarbeiten. (Lisa Nimmervoll, 31.1.2017)