Luxemburg – Staaten dürfen Terrorunterstützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch dann, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen. Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt werden.

Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von Flüchtlingen auch für jene gelten, die "die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen", die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14). (APA, 31.1.2017)