Eine Fußfessel verrät nicht, was jemand plant.

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Es ist nur ein Absatz im Regierungsprogramm, der sich auf die Überwachung von Gefährdern bezieht. Doch dieser beinhaltet Konfliktpotenzial. Demnach soll es möglich sein, bei einer abstrakten Gefährdung, also in Fällen, wo eine Untersuchungshaft unverhältnismäßig ist, eine Fußfessel als "gelinderes Mittel" einzusetzen. Für Verfassungsexperte Heinz Mayer stellt das ein Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit dar (der STANDARD berichtete), sein Kollege Christoph Bezemek von der Universität Graz, sieht das nicht so eng. "Das ist kein valider Rückschluss", erklärt er im STANDARD-Gespräch.

Man müsse zwischen tatsächlichem Freiheitsentzug und einer Freiheitsbeschränkung, wie es eine Fußfessel wäre, unterscheiden. Sieht Mayer keine Möglichkeit, die Fußfessel für Gefährder grundrechtskonform im Strafrecht zu verankern, glaubt Bezemek durchaus an rechtliche Möglichkeiten. "Das hängt von der Ausgestaltung des Gesetzes ab, es ist möglich, das vernünftig zu regeln und im Rahmen der Grundrechte zu bleiben", erklärt er.

Richtervereinigung skeptisch

Weit skeptischer beurteilt das Vorhaben die Richtervereinigung. Präsident Werner Zinkl sieht einerseits Schwierigkeiten in der Umsetzung, andererseits hindere eine Fußfessel niemanden daran, eine Bombe zu bauen oder einen Anschlag zu begehen, sagt er.

Die elektronische Fußfessel ist laut derzeitiger Rechtslage nur als Ersatzhaft gedacht, nicht als präventive Maßregelung, wie eben die Untersuchungshaft, für die ein Tatverdacht vorliegen muss. Zinkl stößt sich auch an der Formulierung des Gefährders: Es reiche nicht aus, wenn jemand eine Straftat begehen könnte, damit wären alle Österreicher Gefährder. "Wir wissen damit nur, wo sich jemand aufhält, aber nicht, ob er dort Bomben bastelt", sagt der Richterpräsident. Den Ausbau der Telefon- und Videoüberwachung sowie die Autokennzeichenerfassung findet er hingegen sinnvoll. So könne man potenzielle Attentäter überwachen und notfalls eingreifen.

Um die Fußfessel als "gelinderes Mittel" einsetzen zu können, brauche es jedenfalls eine gesetzliche Regelung, ein Erlass des Justizministers reiche dafür nicht, sagt der zuständige Sektionschef im Ministerium Christian Pilnacek. (Marie-Theres Egyed, 1.2.2017)