Wien – Mehrere kleine Änderungen im Sozialversicherungsrecht haben am Mittwoch den Ministerrat passiert. So werden bei der Arbeitskräfteüberlassung befristet die Lohnnebenkosten gesenkt. Nach deutschem Vorbild wird die medizinisch-berufsorientierte Rehabilitation gesetzlich verankert, und bei den Bauern wird die vorzeitige Alterspension auch bei Änderung der Einheitswerte abgesichert.

Im Debriefing nach dem Ministerrat verwies Regierungskoordinator Thomas Drozda (SPÖ) vor allem auf die Arbeitskräfteüberlassung, wo die Beiträge zum Aus- und Weiterbildungsfonds für die kommenden vier Jahre reduziert werden. Konkret müssen die Arbeitgeber ab 1. April 2017 zwei Jahre lang nur 0,35 statt 0,8 Prozent dafür zahlen, danach zwei Jahre lang 0,5 Prozent und wiederum danach wieder 0,8 Prozent.

Klarstellung bei Bauern

Bei der Rehabilitation geht es um das Eingehen auf spezifische Bewegungsabläufe im Beruf des Betroffenen. Zusätzlich wird die Wiedereingliederung am Arbeitsplatz durch zusätzliche Angebote wie Arbeitsversuche und Zuschüsse an die Dienstgeber erleichtert.

Ein weiterer Teilaspekt betrifft die Bauern-Sozialversicherung. Hier wird klargestellt, dass vorzeitige Alterspensionen nicht wegfallen, wenn die Versicherungsgrenze (1.500 Euro) durch die Einheitswert-Neufeststellung überschritten wird.

In der Arbeitslosenversicherung soll die Schaffung einer einheitlichen Verjährungsregel von drei Jahren dafür sorgen, dass künftig klare und transparente Fristen für etwaige Rückforderungen beider Seiten gelten. Das Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 soll Mitte März im Sozialausschuss behandelt und danach im Nationalrat beschlossen werden. (APA, 1.2.2017)