Ingrid Thurnher, Chefredakteurin von ORF 3, geht gegen einen Kärntner FPÖ-Politiker vor.

Foto: ORF/Günther Pichlkostner

Wien – Für ORF-3-Chefredakteurin Ingrid Thurnher ist die Causa nach dem Facebook-Posting eines FPÖ-Politikers entgegen ORF-Informationen vom Montag doch noch nicht vom Tisch. Thurnher fordert von dem Kärntner Landtagsabgeordneten Harald Trettenbrein jetzt auf privatrechtlichem Weg Schadenersatz wegen Verletzung des Bildnisschutzes. Das bestätigte der ORF dem STANDARD. Über die genaue Höhe des Schadenersatzes wollten weder Thurnher noch Trettenbrein Angaben machen.

Der FPÖ-Abgeordnete hatte – wie berichtet – Anfang Dezember ein Fake-Posting geteilt, dass Thurnher Alexander Van der Bellen wählen werde. Versehen mit dem Satz "Die Volks Verarschung (sic!) geht weiter". Thurnher wurden kurz vor der Stichwahl zum Bundespräsidenten am 4. Dezember folgende Worte in den Mund gelegt: "Der ORF ist genauso parteiunabhängig wie Van der Bellen! Darum wähle ich Van der Bellen, weil mir ein parteiunabhängiger ORF wichtig ist." Auf dem Foto wurde ihr auch ein SPÖ-Logo ans Revers montiert.

Thurnher hatte zuvor in ihrer Funktion als ORF-Moderatorin die Zweierkonfrontationen zur Bundespräsidentenwahl zwischen Van der Bellen und Norbert Hofer geleitet. Für Aufregung hatte vor allem das erste Aufeinandertreffen der Kandidaten gesorgt, als Thurnher Hofer mit ORF-Recherchen zu dessen Darstellung einer Israel-Reise konfrontiert hatte. Die Moderatorin war daraufhin ins Visier freiheitlicher Kritik geraten.

"Glaubwürdigkeit" steht auf dem Spiel

Im Interview mit dem STANDARD sagte Thurnher im Dezember, warum sie gegen die Weiterverbreitung des Postings vorgehen wolle: "So etwas geht überhaupt nicht und ist mit der Glaubwürdigkeit einer Journalistin nicht vereinbar." Sie hoffe, dass dieses Fake-Posting "den Weg aller Gerechtigkeit" gehen werde.

Trettenbrein bestätigte dem STANDARD, dass er Post von Thurnhers Anwalt bekommen habe; nur: "Es gibt keinen Grund zu zahlen." Er sei Thurnhers Aufforderung, das Posting von seiner Facebook-Seite mit rund 5.000 Freunden zu löschen, sofort nachgekommen, sagt er. Außerdem habe er das Posting nur geteilt, er sei nicht der Urheber. "Welcher Schaden soll da entstanden sein?", fragt Trettenbrein. Sein Anwalt werde das Schreiben prüfen. (Oliver Mark, 2.2.2017)