Eisenstadt – Der Eisenstädter Zivilrichter Markus Grems hat etwas Weitreichendes entschieden: Der im Eigentum zweier Esterházy-Stiftungen stehenden Veranstaltungs GmbH Arenaria müssen Kulturförderungen in der Gesamthöhe von einer Million Euro nachbezahlt werden. Binnen 14 Tagen, inklusive Zinsen und Prozesskosten von rund 50.000 Euro. Kulturlandesrat Helmut Bieler hat angekündigt, das Land werde berufen.

Das Urteil hält fest, dass sich Kulturförderung nicht nur am Gleichheitsgrundsatz zu orientieren habe, sondern auch am Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. "Das Burgenländische Kulturförderungsgesetz ist ein Selbstbindungsgesetz. Sobald einmal eine der Selbstbindung entsprechende Leistung zuerkannt wurde, vermittelt das unter gleichen Bedingungen anderen Leistungswerbern einen klagbaren Anspruch."

Auf Gemeindeutsch: Wer die Mörbischer Operette fördert, muss das auch mit der Oper im Steinbruch tun. Landeseigene Festivals – Mörbisch etwa, das Sommertheater in Kobersdorf, das Liszt-Festival und die Haydn-Tage – dürfen jedenfalls nicht bevorzugt werden. Und der Einwand, dass Beträge, wie von Esterházy geltend gemacht – je 250.000 für Opern im St. Margarethener Steinbruch und eine Kinderoper im Eisenstädter Schloss -, den budgetierten Rahmen sprengen würden, gelte nicht nur nicht, sondern verstoße "gegen den Gleichheitsgrundsatz". Gleichheitskonform wäre es, dass man das Vorhandene "unter allen in Betracht kommenden Förderwerbern aufteilt". Oder Qualitätskriterien formuliert und diese dann nachvollziehbar, sachlich anwendet.

Das freilich war im von der Gewissheit exekutiver Selbstherrlichkeit getragenen Kulturförderungsgesetz aus 1984 nicht vorgesehen. Erst im mit 1. Jänner in Kraft getretenen finden sich Einschränkungen. Förderungen seien "nach Maßgabe der vorhandenen Ressourcen" zu vergeben.

Im Büro des Kulturlandesrats läutet man Alarm. Das Urteil treffe jegliche Kulturförderung, auch die im Bund. Die absolute Gleichbehandlung auch unter Nichtberücksichtigung von Eigentümerzuwendungen würde wohl Institutionen wie die Staatsoper treffen. "Was, wenn jemand Privater ein Opernhaus eröffnen will?", fragt ein Mitarbeiter des Büros.

Im Prozess hat Landesrat Helmut Bieler gemeint, die Operette in Mörbisch, weltweit ja einzigartig, gehöre "zur burgenländischen Identität". Die Oper im nahen – und Esterházy-eigenen – Römersteinbruch sei hingegen mit Veranstaltungen wie in Verona zu vergleichen. Mörbisch also: Kultur mit Burgenland-Bezug. St. Margarethen: reine Wirtschaftsinteressen.

Eine Argumentation, die auch nach dem Urteilsspruch zu hören war. Esterházy ließ diesbezüglich wissen: "Die übereilten und skurrilen Aussagen, dass z. B. 'Oper' im Burgenland nicht unter den Begriff Kultur fällt, dass das Land seine eigenen Organisationen nach eigenem Gutdünken bevorzugen darf, dass sogenannte private Wirtschaftsbetriebe hingegen keinen Anspruch auf irgendeine Kulturförderung haben, sind wohl für seine Wahlklientel bestimmt." (Wolfgang Weisgram, 1.2.2017)