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Vielen Konsumenten fehlt bei der Fernwärme der Durchblick.

Foto: Carsten Rehder/dpa

Jede vierte Wohnung in Österreich wird von Nah- oder Fernwärme versorgt, im großvolumigen Wohnbau sogar jede zweite. Dennoch ist die Preisgestaltung für die Kunden völlig intransparent, und es fehlt Wettbewerb in der Branche, stellen mehrere Studien fest. Die Arbeiterkammer (AK) will deshalb auch hier einen Preismonitor und konsumentenfreundliche Regelungen, überwacht von der Energie Control.

Konkret verlangt die AK bessere Schutzstandards für die Verbraucher, nachvollziehbare Vertragsbedingungen, eine effektive Preiskontrolle, eine unabhängige Beratung und eine einfachere Rechtsdurchsetzung, so Energie-Expertin Dorothea Herzele von der Arbeiterkammer Wien. Nur ein behördlich geführter Preismonitor könne die Transparenz erhöhen und Preisvergleiche ermöglichen, ähnlich dem Spritpreisrechner oder dem Preismonitor der E-Control.

Information vor Vertragsabschluss

Wie bei Strom und Gas sollte es Mindestanforderungen zu den Wärme-Rechnungen und Info-Materialien geben – zudem sollten die Wohnungsanbieter die Nutzer vor Vertragsabschluss über Kosten von Heizung und Warmwasser informieren müssen, egal ob bei Miet- oder Eigentumswohnungen, forderte Herzele am Mittwochabend weiter.

Ferner sollte es wie bei Strom und Gas eine qualifizierte Mahnung vor einer Abschaltung der Wärmeversorgung geben, wenn zum Beispiel eine Rechnung nicht bezahlt wurde – bis jetzt sei das hier nämlich nicht erforderlich. Zudem müsse eine Abschaltung vor Wochenenden oder Feiertagen untersagt werden, wie das bei anderen leitungsgebundenen Energieträgern der Fall sei. Für die Nebenkosten wie zu einer Mahnung sollte es eine Höchstpreisregelung geben, derzeit könne eine Ab- und Wiederanschaltung bis zu 140 Euro kosten, bei Strom/Gas seien es maximal 30 Euro.

Für Streitfälle sollte eine Schlichtungsstelle errichtet werden, am besten bei einer Behörde, etwa der E-Control, die schon jetzt bei Gas und Strom Schlichtungsverfahren führe. Zudem sollte die E-Control einen jährlichen Marktbericht über den Nah- und Fernwärmemarkt erstellen, wie sie es schon für die anderen Leitungsenergien tut. Eine unabhängige Beratungsstelle zum Wärmethema könne etwa beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) eingerichtet werden.

Immer mehr Beschwerden

Bei der AK beschweren sich immer mehr Konsumenten über eine zu hohe oder nicht nachvollziehbare Abrechnung zu den Heizkosten. Hinzu komme, dass der Nah- und Fernwärme-Markt monopolartige Strukturen aufweise und ein Lieferantenwechsel de facto nicht möglich sei, wurde bei einem Hintergrundgespräch im Klima- und Energiefonds (KliEn) beklagt. Der Wärmekunde sei praktisch "gefangen", kritisierte WU-Professor Martin Winner vom Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht, da die Bauträger die Entscheidung über den Lieferanten treffen würden "und nicht der Wohnungsmieter oder -eigentümer, der die Konsequenzen auslöffeln muss".

Wohnungsverkäufer hätten durch die in den Wärmekosten "versteckten" Aufwendungen für Errichtung und Instandhaltung die Möglichkeit, ihre Wohneinheit vergleichsweise günstig anzubieten, da die über Jahre anfallenden Zusatzkosten am Anfang nicht ersichtlich seien.

Für besonders problematisch hält Winner in seinem Rechtsgutachten zum Wärmemarkt die Preisanpassungsklauseln, die in höchstem Maße intransparent seien. Es gebe bis zu sieben verschiedene Indizes dafür, die teils nicht einmal öffentlich zugänglich seien. Überdies würden diese Erhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) oder Wärmelieferverträgen nur bedingt verständlich beschrieben.

Die einzige Kontroll- und Überwachungsmöglichkeit biete zur Zeit das Preisgesetz: Von diesem Instrument werde generell derzeit nur in drei Städten – Wien, Graz und Linz – Gebrauch gemacht. Komme es zu einer Wärmepreiserhöhung, müssten diese die Kunden akzeptieren, da es für sie im Regelfall keine wirtschaftliche/technische Alternative zur Wärmeversorgung gebe. Bei den Wärmepreisen habe man bis zu 60 Prozent Differenz festgestellt – bundesweit werden für Nah- oder Fernwärme jährlich 1,1 Milliarden Euro ausgegeben.

14 Anbieter untersucht

Unter die Lupe genommen wurde der Wärmemarkt auch durch den Marktforscher Kreutzer, Fischer & Partner, der sich die Preis- und Vertragsstrukturen bei 14 Nah- und Fernwärmeanbietern in Wien, NÖ und der Steiermark näher angesehen hat. "Es haben nicht alle geantwortet, die wir angeschrieben haben", sagte KliEn-Geschäftsführerin Theresia Vogel, denn allein in NÖ gibt es – zusammen mit den kleineren Hausanlagen – eine dreistellige Zahl von Anbietern.

In einer weiteren Studie hat der Rechtsanwalt Walter Reichholf fünf Einzellieferverträge mit Verbrauchern einer juristischen Analyse unterzogen. Dabei wurden auch Energieliefer-Contracting-Konstellationen geprüft, bei denen sich die Energieerzeugungsanlage in unmittelbarer Nachbarschaft bzw. im Haus befindet. Ziel war es, Gesetzesverstöße und allfälligen rechtlichen Regelungsbedarf aufzuzeigen. Besonders problematisch seien für Konsumenten nämlich Dreiecks-Verträge, wenn der Vertrag nicht einmal direkt mit dem Wärmeerzeuger abgeschlossen werden könne, sondern mit Zwischenhändlern, kritisierte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka: "Bei Mietwohnungen haben teilweise bis zu sechs verschiedene Firmen etwas mit der Wärme zu tun."

Reaktion aus der Branche

Die Fernwärmebranche betont hingegen, dass viele große Versorger an (Höchst-)Preisbescheide der gesetzlich vorgesehenen Preisbehörden gebunden sind. Von den insgesamt 930.000 versorgten Wohnungen unterliegen etwa die Hälfte einer staatlichen Preisregulierung, so der Fachverband der Gas- und Wärmeversorger am Donnerstag zu Studien und Forderungen puncto Preisgestaltung und Wettbewerb.

Alle Fernwärmeverträge in Österreich unterlägen selbstverständlich dem Konsumentenschutz, betont der Fachverband. "Fernwärmeanbieter stehen genauso im Markt und betreiben kein wie immer geartetes 'Monopol'", heißt es in der Pressemitteilung weiter. Jeder Bauträger könne sich bei der Errichtung für die Heizform seiner Wahl entscheiden, Fernwärme konkurriere also regelmäßig mit anderen Technologien wie etwa Erdgas oder Wärmepumpen.

Bei den Fernwärmeanbietern gebe es "selbstverständlich"ein mehrstufiges Mahnverfahren. Zudem hätten große Anbieter Ombudsteams. Einen weiteren Bürokratieausbau, wie ihn die Arbeiterkammer (AK) vorschlage, hält die Branche für entbehrlich: "Mit der staatlich anerkannten Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte unter der Leitung von Frau Dr. Irmgard Griss gibt es seit Anfang 2016 eine entsprechend kompetente Institution." (APA, 2.2.2017)