Wien – Insgesamt ist der Bund mit seinen Einsparungen an Verwaltungsbediensteten (Beamte und Vertragsbedienstete) gut unterwegs – wenn man sich aber konkret die direkt in der Umgebung der Minister beschäftigten Mitarbeiter ansieht, schwindet die Spargesinnung.

Das stellt der Rechnungshof (RH) in seinem jüngsten Bericht fest. Demnach hat der Bund von 2009 bis 2015 zwar seine Sparziele eingehalten und 1.547 Beamte und Vertragsbedienstete abgebaut. Gleichzeitig haben aber allein fünf genauer untersuchte Ministerien zuletzt 288 Mitarbeiter außerhalb des Stellenplans (und typischerweise in den Kabinetten der jeweiligen Minister und Staatssekretäre) angestellt. Die Zahl der Arbeitskräfteüberlassungen stieg in den fünf Ressorts von 138 im Jahr 2009 auf 162 im Jahr 2014. Die Kosten für überlassene und freie Mitarbeiter betrugen 18,24 Millionen Euro – verbucht wurde das nicht unter Personalkosten, sondern als Sachaufwand. Ausgeliehen wurden die Mitarbeiter neben Personalleasingfirmen etwa von Parteien, Parlamentsklubs, Kammern und einer Bank.

Außerplanmäßige Kapazitätserhöhung

Der RH kritisiert in seinem 132 Seiten starken Bericht daher, "dass die Ressorts mit freien Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern und überlassenen Arbeitskräften ihre Personalkapazität außerhalb des Personalplans erhöhten. ... Der RH nahm den Wunsch der Ressorts, neue und flexible Instrumente der Beschäftigung von Personal auch zu nutzen, zur Kenntnis. Damit bestand aber auch das Risiko, Instrumente zur effizienten Bedeckung von kurzfristigen Personaldefiziten auch zur langfristigen Nutzung von Fremdpersonal und somit zur Umgehung des Personalplans einzusetzen."

Das Bundeskanzleramt wird aufgefordert, einheitliche gesetzliche Standards dafür vorzubereiten und die entsprechenden Dienstposten im Personalplan zu berücksichtigen.

Beim Bundesheer gespart

Die Zahl öffentlich Bediensteter ist zwischen 2009 und 2015 von 132.908 auf 131.361 Vollbeschäftigungsäquivalente gesunken – wobei der stärkste Rückgang beim Bundesheer war, wo nun allerdings wieder aufgebaut werden muss.

Außerdem ist im Stellenplan nicht berücksichtigt, dass es etwa Unterrichts- und Rechtspraktikanten sowie Schulärzte, Bauarbeiter und Küchenpersonal gibt – Personen, die nach verschiedenen Kollektivverträgen bezahlt werden und nicht den Status von Vertragsbediensteten haben. Daher scheinen diese im Stellenplan nicht auf: "Der RH entgegnete, dass die Ausbildungsverhältnisse der Rechtspraktikantinnen und -praktikanten weder im Personalplan abgebildet noch dem Personalaufwand zugerechnet wurden."

Ausgliederungen verzerren das Bild

Noch stärker verzerrt wird das Bild dadurch, dass es zahlreiche ausgegliederte Betriebe (von der Statistik Austria über die Bundesmuseen und Universitäten bis zur Bundespensionskasse AG) gibt, wo zuletzt 102.539 Mitarbeiter (Vollbeschäftigungsäquivalente) tätig waren. Im Bericht heißt es dazu: "Der RH wiederholte, dass ausgegliederte Rechtsträger zwar privatwirtschaftliche Strukturen und Managementpraktiken nutzen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, allerdings werden diese Rechtsträger teilweise durch Leistungen des Bundes finanziert beziehungsweise besteht eine Bundeshaftung zu deren Gunsten. Der RH blieb daher bei seiner Empfehlung, Möglichkeiten für eine verbesserte zentrale Personalkapazitätssteuerung bei den Bundesbeteiligungen zu evaluieren." (Conrad Seidl, 2.2.2017)