Im Epidemiegesetz ist die Möglichkeit verankert, dass die Bezirksverwaltungsbehörden für das Krankenhauspersonal betroffener Krankenhausanstalten eine Schutzimpfung anordnen können.

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Wien – Seit Jahresbeginn wurden in Österreich bisher insgesamt 32 Masern-Fälle registriert. Dabei handle es sich derzeit um kleinräumige Masern-Ausbrüche. Die Schwerpunkte seien in Niederösterreich mit 15 Erkrankungen und in der Steiermark mit zehn Erkrankungen, stellte die Sektionsleiterin für Öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums, Pamela Rendi-Wagner am Samstag fest.

Zudem gebe es Einzelfälle in weiteren fünf Bundesländern. Nur das Burgenland und Salzburg seien noch nicht betroffen. Die Erkrankungen sind über alle Altersgruppen hinweg verteilt, etwa ein Drittel entfällt auf Kinder unter fünf Jahren, so Pamela Rendi-Wagner.

Seit Jahresbeginn gibt es eine neue Standardverfahrensanleitung für die Gesundheitsbehörden im Fall derartiger Krankheitsausbrüche. "Damit wird sichergestellt, dass zur Verhinderung der Ausbreitung bundesweit einheitliche Maßnahmen bei Vorliegen von Verdachtsfällen und bestätigten Fällen getroffen werden", sagte die Expertin.

Appell an Gesundheitseinrichtungen

Vergangenen Freitag wurden die Gesundheitsbehörden der Bundesländer vonseiten des Ministeriums verstärkt auf die im Epidemiegesetz verankerte "Absonderungsverordnung" hingewiesen sowie auf die im Epidemiegesetz verankerte Möglichkeit, für die Bezirksverwaltungsbehörden, beim Krankenhauspersonal betroffener Krankenhausanstalten eine Schutzimpfung anzuordnen. Auch die Möglichkeit von Schulschließungen bei Auftreten einer Masernerkrankung (Verdacht oder bestätigt) wurde betont. Entsprechende Informationen sind auch an die österreichische Ärztekammer gegangen.

Das Gesundheitsministerium appellierte an die Träger von Gesundheitseinrichtungen, ihrer Verantwortung in Bezug auf die Risikogruppen nachzukommen und deshalb einen besonderen Fokus auf den Impfstatus ihres Personals zu legen. Gleichzeitig werde geprüft, "ob die rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend sind, um Masern-Ausbrüche möglichst hintanzuhalten bzw. zu verhindern." (APA, 6.2.2017)