Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) haben ein Konzept das Konzept für die Schulcluster im Oktober präsentiert. Bald soll das Gesetz fertig sein.

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Wien – Die Verhandlungen für den Ausbau der Schulautonomie befinden sich in den letzten Zügen. Wie der STANDARD erfahren hat, wird im Moment vor allem noch über die Kriterien für die Zusammenlegung von Schulen verhandelt.

Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) haben bereits im Oktober ein Autonomiepaket präsentiert, in dem sogenannte Schulcluster vorgesehen sind. Der ursprüngliche Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums liegt dem STANDARD vor. Darin heißt es, dass der Schulerhalter – also bei Bundesschulen das Ministerium – entscheidet, welche Schulen zusammengelegt werden. ÖVP, Länder und Lehrergewerkschaft sind gegen diesen Vorschlag.

Neue Kriterien

Der aktuelle Verhandlungsstand zwischen SPÖ und ÖVP lautet: Die Schulstandorte müssen sich eine Zusammenlegung wünschen, erst dann wird ein Schulcluster eingerichtet. Es wird aber auch Kriterien geben, die ohne den Wunsch der Schulen zu einer Zusammenlegung führen. Aus Verhandlerkreisen wird kolportiert, dass Standorte etwa dann in ein Cluster gezwungen werden sollen, wenn die Schulen weniger als 200 Schüler haben, nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt liegen und in den letzten drei Jahren eine fallende Tendenz bei den Schülerzahlen aufweisen.

Zu diesen Details wollte sich das Bildungsministerium auf Anfrage des STANDARD mit dem Hinweis auf die laufenden Verhandlungen nicht äußern. Die Sprecherin von Hammerschmid bestätigte aber, dass derzeit an einem Kriterienkatalog gearbeitet werde. Der Gesetzesentwurf soll Ende Februar vorgelegt werden.

Zuckerl für Eltern

Für Aufregung sorgte das Autonomiepaket zuletzt vor allem bei Lehrergewerkschaft, Eltern- und Schülervertretern. Die Interessenvertreter fürchten um ihre Mitspracherechte. Die Schulpartner sollen nun zur Beruhigung ein Zuckerl bekommen: Dem Vernehmen nach sollen künftig Eltern und Schüler bestimmen können, wann die Schule offen hat (siehe Artikel oben). In den meisten Fällen bleiben die Mitspracherechte erhalten, wie etwa bei der Hausordnung oder schulautonomen Lehrplanbestimmungen. Beim größten Kritikpunkt – der Abschaffung der Klassenschülerhöchstzahl – dürfte Hammerschmid aber nicht nachgeben.

Bisher konnten Eltern-, Schüler- und Lehrervertreter mitbestimmen, künftig wird darüber der Schulleiter entscheiden. Die Interessenvertreter fürchten ein verstecktes Sparpaket.

Die Lehrergewerkschaft hat bereits eine Plakataktion gegen das Autonomiepaket gestartet. Auf Regierungsebene ist dies für die Verhandler nur schwer nachvollziehbar. Außerhalb der Öffentlichkeit habe sich die Gewerkschaft konstruktiv gezeigt und auch keinen konkreten Änderungswunsch eingebracht. Der Gewerkschaft gehe es wohl darum, die eigene Kampagnenfähigkeit zu demonstrieren.

Neue Bildungsdirektoren

Keine Brösel dürfte es in den Verhandlungen mit den Ländern geben. Auch die Reform der Schulverwaltung ist auf Schiene. Viele Veränderungen sind hier nicht geplant. Neu geschaffen wird das Amt des Bildungsdirektors, der für alle Schulen im Bundesland zuständig sein wird, er ersetzt den Landesschulratspräsidenten. Die Behördenstruktur, wonach die Länder für die Pflichtschulen zuständig sind und der Bund für die mittleren und höheren Schulen, bleibt.

Die Leitung der Bildungsdirektionen wird vom Bildungsministerium bestimmt, wobei die Landeshauptleute ein Vorschlagsrecht haben. Der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau kann übrigens Präsident der Bildungsdirektion sein, wenn dies das Landesgesetz vorsieht. (Lisa Kogelnik, 7.2.2017)