Bei der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes sei zu wenig auf Experten gehört worden, sagt ein Mediziner.

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Linz – Single-Frauen mit einem unerfüllten Kinderwunsch haben es in Österreich zumeist schwer. Wer sich nämlich für eine künstliche Befruchtung entscheidet, trifft im Erstgespräch in Österreichs Kinderwunschkliniken auf Justitia. Auch nach der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes 2015 ist es alleinstehenden Frauen in Österreich untersagt, die Hilfe einer Kinderwunschklinik in Anspruch zu nehmen. Kindern soll, so sieht es das Gesetz, nicht von vornherein nur ein Elternteil zur Verfügung stehen. Die Adoption durch eine alleinstehende Frau ist hingegen unmittelbar nach der Geburt erlaubt.

In Oberösterreich überlegt jetzt eine 41-jährige Single-Frau, ihr Recht auf eine medizinische Unterstützung erstmals in Österreich einzuklagen. Die Patientin, die anonym bleiben möchte, wandte sich im Vorjahr an das Welser IVF- und Kinderwunschinstitut des anerkannten Gynäkologen Gernot Tews, des früheren Leiters der Landesfrauen- und Kinderklinik Linz. Dort sah man sich rein rechtlich nicht in der Lage, der Frau zu helfen.

Kein Betthupferl

Tews selbst hat aber der Patientin die Möglichkeit einer Klage offenbart: "Dieser Gesetzespassus ist einfach nicht mit europäischen Gesetzlichkeiten vereinbar. Und auch völlig unverständlich. Einem lesbischen Pärchen darf ich den Kinderwunsch erfüllen – eine alleinstehende Frau, die keinen One-Night-Stand, aber ein Kind will, muss ins Ausland gehen. Aber ein Babytourismus kann doch nicht Sinn der Sache sein."

Tausende Paare würden sich in Österreich vor der Geburt eines Kindes trennen. Tews: "Und da geht dann aber auch keiner hin und sagt: 'Sie dürfen das Kind nicht bekommen.'" Man habe von politischer Seite im Zuge der Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu wenig auf Experten gehört. Tews: "Wir waren schlichtweg zu wenig eingebunden." (Markus Rohrhofer, 8.2.2017)