Innsbruck – Zwischen der Volksanwaltschaft und der Justizwachegewerkschaft des Öffentlichen Dienstes (GÖD) ist ein Schlagabtausch entbrannt. Der Anlass war die Forderung der Tiroler Justizwachegewerkschaft nach mehr Kompetenzen für die Beamten im Umgang mit renitenten Häftlingen. Die Volksanwaltschaft warf der Justizwache daraufhin eine gewollte schlechtere Behandlung von Insassen aus Drittländern vor.

"Es kann nicht sein, dass Insassen, die aus Drittländern kommen, in Österreich eine Behandlung erfahren, die sie in ihrem Heimatländern nicht haben. Resozialisiert kann nur einer werden, der sozial ist, und nicht einer, der nicht sozial ist. Es muss die Sicherheit der Tiroler Bevölkerung und unserer Kollegen in den Vordergrund gestellt werden und nicht die Betreuung und dieser sogenannte Kuschelvollzug", wurde der Justizwache-Gewerkschafter Oliver Wille auf tirol.orf.at zitiert. Es müsse erlaubt sein, aggressive Häftlinge im Ernstfall zu fesseln, wegzusperren oder auch mit einer Videoanlage zu überwachen.

Enttäuscht und besorgt

Diese Aussagen brachten Volksanwältin Gertrude Brinek auf den Plan. "Die Aussage, dass Insassen aus Drittländern eine schlechtere Behandlung erfahren sollen, ist verfassungswidrig und widerspricht nicht nur den internationalen Konventionen, sondern auch den in Österreich geltenden Menschenrechtsstandards", kritisierte Brinek. Es dürfe keine Diskriminierung unter den Häftlingen geben.

"Ich bin zutiefst enttäuscht und besorgt", sagte Brinek der APA. Es dürfe keine "Erste, Zweite und Dritte-Klasse-Häftlinge geben". "Knüppel sind keine Resozialisierungsmaßnahme und verbessern die Situation nicht", meinte die Volksanwältin. Den Nachweis, dass es ein zusätzliches Instrumentarium brauche, seien die Verantwortlichen der Innsbrucker Justizanstalt bis dato schuldig geblieben, so Brinek.

"Wir diskriminieren niemanden", stellte hingegen Wille gegenüber der APA klar. "Wir sind dagegen, dass jeder ein Angebot auf Resozialisierung erhält, auch wenn er nicht resozialisierbar ist. Es ist nicht jeder resozialisierbar und es ist nicht Aufgabe des Strafvollzugs, jeden zu resozialisieren. Alles andere ist Sozialträumerei", erklärte der Personalvertreter. Die Justizwache werde im Strafvollzug immer mehr zurückgedrängt. "Wir müssen uns für unser Tun ja schon fast entschuldigen", so Wille: "Auch wir haben das Recht, wieder gesund nach Hause zu gehen". Volksanwältin Brinek sei herzlich eingeladen, sich einen Tag lang den österreichischen Strafvollzug anzuschauen. "Vielleicht ändert sie ja dann ihre Meinung und sieht, welch harten Job die Kollegen verrichten", so Wille.

Zurückgewiesene Vorwürfe

Schützenhilfe erhielt Wille von seinen Kollegen auf Bundesebene. "In unserer täglichen schwierigen Arbeit sorgen wir dafür, dass im Strafvollzug höchste Menschenrechtsstandards und Rechtsstaatlichkeit gelten. Uns seitens der Volksanwaltschaft indirekt zu unterstellen, wir würden Häftlinge diskriminieren oder Menschenrechtsstandards nicht einhalten wollen, entbehrt jeglicher Grundlage und ist auf das Schärfste zurückzuweisen" zeigte sich Albin Simma, Vorsitzender der Justizwachegewerkschaft in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD), empört. Um das gesamte Aufgabenspektrum bestmöglich erfüllen zu können, sei dringend mehr Personal erforderlich.

"Es ist nicht hinnehmbar, dass immer mehr Angriffe und Übergriffe auf Justizwachebeamte durch Häftlinge erfolgen. Die Situation in den überfüllten Haftanstalten muss nachhaltig verbessert werden", forderte Simma. Auf die Seite der Justizwachegewerkschaft stellte sich auch die Tiroler FPÖ. Landesparteichef Markus Abwerzger begrüßte die Forderungen der Gewerkschaft der Justizwachebeamten nach mehr Kompetenzen und mehr Sicherheit für die Beamten: "Aus meiner beruflichen Tätigkeit als Strafverteidiger kenne ich die Situation sehr gut. Ich habe selber bereits mehrere Beamte vertreten, die von Insassen angezeigt wurden. Alle Fälle wurde eingestellt, in einem Fall wurde der anzeigende Strafgefangene sogar dann in Folge wegen Verleumdung verurteilt", sagte Abwerzger in einer Aussendung. (APA, 9.2.2017)