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Ist die Ware mangelhaft, muss der Händler nachbessern. Die EU will dafür einheitliche Regeln.

Foto: AP/Roberto Pfeil

Wien – Die Freude mit dem neuen Smartphone war groß. Doch schon bald gibt es den Geist auf: das Display schwarz, keine Reaktion. Nichts geht mehr.

In so einem Fall können sich Kunden in Österreich an den Händler wenden und Gewährleistung beanspruchen. Voraussetzung: Der Kauf liegt weniger als zwei Jahre zurück. Innerhalb der ersten sechs Monate muss sogar der Händler beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf da war.

Geht es nach den Plänen der Europäischen Kommission, soll diese Umkehr der Beweislast jetzt EU-weit vereinheitlicht und auf den vollen Zeitraum der Gewährleistung von zwei Jahren verlängert werden.

Handelsvertreter fürchten Nachteile

Diese Pläne stoßen Rainer Will sauer auf. Er ist Geschäftsführer des Handelsverbandes, einer Interessenvertretung österreichischer Händler. Eine EU-weite Vereinheitlichung sei zwar gut und wichtig, mit einer Ausweitung der Beweislastumkehr würde dem Kunden aber ein Freibrief zum Umtausch ausgestellt, sagt Will. "Für den Händler ist es nach zwei Jahren praktisch nicht mehr möglich, noch zu beweisen, dass der Mangel nicht schon beim Kauf vorhanden war."

Will fürchtet, dass unter der neuen Regelung vor allem Klein- und Mittelbetriebe leiden würden. "Große Händler wie Amazon können sich viele Anwälte und höhere Rücklagen leisten, die jeder Händler für mögliche Ausfälle bilden müsste. Für viele Kleine wäre es das Aus." Das wäre letztlich auch schlecht für die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Händler gegenüber der Konkurrenz aus Drittstaaten, glaubt Will.

Konsumentenschützer für Ausweitung

In der Deutschen Verbraucherzentrale (VZBV) sieht man das anders: Negative gesamtwirtschaftliche Effekte seien durch eine Ausweitung der Gewährleistung nicht zu erwarten, heißt es in einer Studie. Auch Jasmin Habersberger, Konsumentenschützerin bei der Arbeiterkammer, befürwortet eine Ausweitung der Gewährleistung. "Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, ihre Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Momentan ist das nach sechs Monaten nur mehr erschwert möglich."

In der EU gibt es bisher einen Fleckerlteppich im Verbraucherschutz; Gewährleistung und Beweislastumkehr variieren von Land zu Land. Solche Unterschiede würden die Durchsetzung von Verbraucherrechten behindern, argumentiert die Kommission in ihrem Richtlinien-Entwurf. Außerdem sollten Unternehmen beim Verkauf von Waren im Ausland Rechtssicherheit haben und nicht für unnötige Kosten aufkommen müssen, die wegen unterschiedlicher Rechtsvorschriften entstehen. (Philipp Bauer, 10.2.2017)