Aus Sicht des Umweltschutzes ist der Stopp für die dritte Startbahn am Flughafen Wien-Schwechat ein gutes Urteil. Endlich wird der Klimaschutz gewürdigt und ein Prestigeprojekt abgedreht, an dem der Flughafen und die mit ihm untrennbar verbundenen Politiker seit bald zwanzig Jahren herumdoktern. Das ist erfrischend.

Allerdings, und das wissen die jubelnden Klimaschützer sehr genau, werden Urteile wie das des Bundesverwaltungsgerichts gegen den globalen Klimawandel kaum Verbesserungen bringen. Denn was in Zukunft in Schwechat nicht landen kann, weil der Wiener Luftraum wegen Überfüllung geschlossen ist, wird 60 Kilometer östlich von Wien niedergehen (und starten). Für die globale Schadstoffbilanz ist dadurch nichts gewonnen. Die wirtschaftliche Prosperität wird sich aber langsam nach Bratislava verlagern.

Natürlich darf mit Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätzen und Flugsicherheit, um nur einige Argumente der Befürworter des Ausbaus in Schwechat zu nennen, nicht jeder Öko- und Gesundheitseinwand abgeschmettert werden. Aber ohne Prosperität geht es auch nicht. Ganz zu schweigen von Lärm-, Gesundheits- und Umweltbelastung, die durch sinnloses Kreisen in der Luft während des Wartens auf die Landung jetzt schon verursacht werden.

Aber vielleicht ging es dem Gericht ohnehin nur darum, ein Exempel zu statuieren, die letzte Entscheidung aber ans Höchstgericht zu delegieren. (Luise Ungerboeck, 10.2.2017)