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Für Lance Armstrong wird es eng.

Foto: ap/paulsen

Washington – Lance Armstrong muss mehr denn je eine hohe Millionenstrafe fürchten. Ein Gericht in Washington, D.C. hat einen Antrag des ehemaligen Radstars auf Klagsabweisung zurückgewiesen und somit den Weg für einen Schadenersatzprozess geebnet.

Armstrong, dem wegen Dopings seine sieben Tour-de-France-Titel aberkannt wurden, muss sich wegen der Behauptung falscher Tatsachen zulasten der Postbehörde US Postal Service vor Gericht verantworten. Das halbstaatliche Unternehmen, von 1996 bis 2004 Namenssponsor von Armstrongs Team, will rund 96 Millionen Dollar (86 Millionen Euro) einklagen und wird dabei von Anwälten der US-Regierung vertreten.

US Postal habe nichts von Armstrongs Dopingpraktiken gewusst und hätte andernfalls, so argumentieren die Anwälte, keine millionenschweren Sponsorenzahlungen geleistet. Armstrong und sein Rechtsbeistand betrachten die Forderung hingegen als gegenstandslos und wollten geltend machen, dass das Unternehmen von der gemeinsamen Zusammenarbeit profitiert habe. Die Regierung brachte dagegen Schätzungen über 1,5 Milliarden Pressemeldungen in Stellung, die die US-Post seit Einbringen der Klage 2010 mit Armstrongs Doping in Verbindung bringen. Ein Richter im District of Columbia entschied laut einem Bericht auf cyclingnews.com nun, dass eine Jury über den wahren Schaden entscheiden müsse. Armstrong, lebenslang für offizielle sportliche Wettkämpfe gesperrt, musste in anderen Schadenersatzprozessen bereits über zehn Millionen Dollar zahlen.

Tailwind Sports, Eigner und Betreiber von Armstrongs US-Postal-Team, hatte von 2000 bis 2004 rund 32,3 Millionen Dollar kassiert, die Jury könnte eine Schadenersatzzahlung über den dreifachen Betrag festsetzen. Ob Armstrong Teilhaber des Unternehmens war, ist unklar.

Informant Landis wäre saniert

Treibende Kraft des Prozesses ist Armstrongs früherer Teamkollege Floyd Landis, selbst überführter Doper, dem der Tour-Sieg 2006 aberkannt worden war. Mit Landis hatte sich der Texaner später überworfen. Als Whistleblower kann Landis im Fall eines Schuldspruchs für Armstrong mit einer Belohnung von rund einem Drittel der Streitsumme rechnen.

Mit einem Prozessbeginn wird im Herbst gerechnet. "Wenn ich verliere, dann werden wir nicht mehr an diesem Tisch in meinem Zuhause sitzen. Dann werden wir überhaupt nicht mehr in einem Zuhause von mir sitzen. Soviel Geld habe ich nicht", hatte Armstrong bereits 2015 in einem Interview in seinem Haus in Aspen gesagt. (sid, red, 14.2.2017)