Den Haag – Nach dem Regierungswechsel hat die westafrikanische Republik Gambia das Verfahren zum Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) abgebrochen. Die neue Regierung in Banjul habe UNO-Generalsekretär Antonio Guterres darüber unterrichtet, dass das im November eingeleitete Austrittsverfahren beendet werde, hieß es in einem am Dienstag im staatlichen Fernsehen verbreiteten Erklärung.

Das Verfahren war unter dem langjährigen gambischen Präsidenten Yahya Jammeh eingeleitet worden, der im Jänner entmachtet und ins Exil vertrieben wurde. Der geplante Rückzug Gambias aus dem von der UNO getragenen Gerichtshof hatte auch deshalb für Furore gesorgt, weil die IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda aus Gambia stammt.

Gambia hatte vergeblich versucht, beim IStGH wegen des Todes afrikanischer Flüchtlinge bei ihrer Fahrt über das Mittelmeer ein Verfahren gegen europäische Staaten anzustrengen. Nichtregierungsorganisationen warfen Jammehs Regierung unterdessen regelmäßig schwere Verletzungen der Menschenrechte vor.

Jammeh, der 1994 durch einen Putsch an die Macht kam, hatte das kleine Land mit harter Hand regiert. Ihm wurde mehrfach vorgeworfen, politische Gegner verschwinden zu lassen. Im Dezember unterlag Jammeh bei der Präsidentenwahl seinem Rivalen Adama Barrow, der im Wahlkampf sagte, die Führung um Jammeh wolle sich mit der Absetzbewegung vom IStGH in Sicherheit bringen. Nach mehrwöchigem Ringen und einer Militärintervention der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (Ecowas) wurde Jammeh entmachtet und Barrow konnte das Präsidentenamt antreten.

Vor Gambia hatten schon Burundi und Südafrika beschlossen, den IStGH zu verlassen. Auch Namibia und Kenia schließen einen solchen Schritt nicht aus. Im November forderte eine Gruppe afrikanischer Rechtsexperten die austrittswilligen afrikanischen Staaten auf, den Rückzug noch einmal zu überdenken. Die Afrikanische Gruppe für Gerechtigkeit und Verantwortung (AGJA) bat die zuständigen Regierungen, dem Statut von Rom – der Rechtsgrundlage für die Arbeit des IStGH – treu zu bleiben. (APA, 14.2.2017)