Wien – Merhan K. ist entweder ein Vorgesetzter, der sich von einem Lehrling sexuelle Gefälligkeiten erwartet hat. Oder das Opfer einer Intrige zwischen dem Lehrling und einer Mitbewerberin um den Filialleiterposten in einem Supermarkt. Vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Stefan Apostol muss sich der unbescholtene 23-Jährige jedenfalls wegen "geschlechtlicher Nötigung" verantworten.

Es geht um einen Vorfall vom 22. Juli. Im Lager einer Supermarktfiliale, in der der Angeklagte zeitweise die Leitung hatte, wenn die Vorgesetzten nicht da waren, soll er eine dort als Lehrling arbeitende 16-Jährige bedrängt haben. Im Lagerraum soll er sie umarmt haben, versucht haben, sie zu küssen, sie dann gegen die Wand gedrückt und ihr zwischen die Beine gegriffen haben.

Unbescholtener Jungvater

Ein Vorwurf, den der Vater eines zehn Monate alten Babys vehement bestreitet. "Sie hat ein Jahr dort gearbeitet, wir sind immer gut ausgekommen", erzählt er dem Senat. Bis zum fraglichen Tag. "Sie hat mich schon den ganzen Tag immer angelächelt, ich habe sie dreimal gefragt, warum. Es war mir unangenehm, das hat sie nie zuvor gemacht."

Eine Antwort habe er nie bekommen. Als er im Lager zufällig auf sie traf, habe er nochmals gefragt, ebenso ohne Erfolg. Die Situation habe maximal 30 Sekunden gedauert, dann sei sie zurück in den Verkaufsraum gegangen.

"Was sollte sie für einen Grund haben, das zu behaupten?", fragt Apostol. "Ich glaube, dass sie sich mit einer Kollegin abgesprochen hat", vermutet der Angeklagte. Er und diese Kollegin hatten nämlich den Posten der Filialleitung in Aussicht. Als die Anschuldigungen bekannt wurden, wurde er allerdings in eine andere Dependance versetzt.

Anzeige vier Tage nach Vorfall

Auch das kommt ihm seltsam vor: Der Vorfall soll sich am Freitag ereignet haben, am Samstag sei der Lehrling noch ganz normal gewesen, und am Montag seien plötzlich die Vorgesetzten gekommen und hätten ihn freigestellt.

Die heute 17-Jährige will nicht in seiner Gegenwart aussagen, daher wird ihre Einvernahme aus dem Nebenraum mittels Videoschaltung übertragen. Sie erzählt es genau umgekehrt – er habe sie den ganzen Tag angelächelt, nachdem sie sich am Abend schon umgezogen hatte, habe er sie wortlos bedrängt.

Ein wenig verwickelt sie sich, speziell auf Nachfrage von Beisitzerin Eva Brandstetter, dann aber in Widersprüche. So soll sie der Angeklagte gleichzeitig gegen die Wand gedrängt, am Handgelenk festgehalten und zwischen den Beinen berührt haben. Um Hilfe habe sie, obwohl die Tür zum Verkaufsraum offen stand und andere Mitarbeiter anwesend gewesen seien, nicht geschrien, da sie unter Schock gestanden sei.

Privater Kontakt mit Vorgesetzter

Seltsam wird es, als sie nach ihrem Verhältnis zur zweiten Vorgesetzten befragt wird. Zunächst sagt sie, das sei rein beruflich. Später gibt sie zu, mit dieser auch über private Dinge zu sprechen. Und schließlich, dass sie auch über Whatsapp mit ihr in Kontakt ist, was beim Angeklagten nicht der Fall ist.

Die Vorgesetzte habe jedenfalls am Samstag bemerkt, dass es ihr nicht gut gehe, daraufhin habe sie ihr erzählt, was passiert sein soll. Die wiederum verständigte die nächsthöhere Führungsebene, am Montag erstattete der Lehrling schließlich auch Anzeige.

Selbst der Staatsanwalt spricht im Schlussplädoyer von einer "recht überschaubaren Beweislage, bei der Aussage gegen Aussage steht". So richtig könne er sich den Vorgang nach der Schilderung der Zeugin auch nicht vorstellen.

Nur wenige Minuten Beratung

Der Senat fällt nach wenigen Minuten Beratung einen rechtskräftigen Freispruch. "Wir wissen nicht, was passiert ist", begründet Apostol. Es sei auch eigenartig, dass der Angeklagte nach einem Jahr plötzlich aus heiterem Himmel so eine Handlung setzen sollte, dagegen sei seine Intrigenthese nicht ganz von der Hand zu weisen. (Michael Möseneder, 17.2.2017)