Wien – Das Handelsgericht hat den Abo-Sender Sky dazu verurteilt, Werbung mit Gratis-Aktivierung zu unterlassen, wenn das Angebot nicht für Kunden gilt, die dann doch etwas für die Aktivierung zahlen müssen. Das teilte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit.

Ausgenommen von der Aktion waren Kunden, in deren Haushalt ein Sky-Abonnement innerhalb der letzten drei Monate gekündigt worden war. Darauf habe Sky nicht deutlich genug hingewiesen. Der VKI hatte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Darauf verwies auch Sky auf APA-Anfrage, vorerst gebe es daher keinen Kommentar. (APA, 16.2.2017)