Im Dezember warnten Datenschutzaktivisten und Konsumentenschützer vor einer smarten, sprechenden Puppe namens "My Friend Cayla". Das Spielzeug, das Fragen beantworten, Geschichten vorlesen und verschiedene Spiele bieten sollte, war nach einer Untersuchung der norwegischen Verbraucherschutzorganisation Forbrukerradet in Verruf geraten.

Die Kombination aus Vernetzung, Mikrofon und Spracherkennung, mangelhafter Sicherheit, bedenklichen Datenschutzklauseln und Informationsübertragung an ein Drittunternehmen in den USA hat nun die deutsche Bundesnetzagentur zu einem drastischen Schritt bewogen, berichtet die Saarbrücker Zeitung.

Vivid DE

Verbotenes Spionagegerät muss zerstört werden

Die Behörde hat ein Gutachten von der Universität Saarland ausgewertet und sich diesem weitgehend angeschlossen. Ihrer Einschätzung nach ist "My Friend Cayla" als verbotenes Spionagegerät einzustufen. Die deutsche Gesetzgebung stellt den Verkauf und Besitz eines solchen unter Strafe. Es drohen bis zu zwei Jahre Haft.

Damit dies nicht schlagend wird, müssen Eltern die Puppe zerstören, heißt es Seitens der Bundesnetzagentur weiter. Dafür sei eventuell sogar auch ein Nachweis zu erbringen. Eine Anforderung, die allerdings mehr theoretischer, denn praktischer Natur ist, da die Verkäufe der Puppe im Einzelhandel freilich nicht namentlich dokumentiert sind.

Auf eine Anfrage der Saarbrücker Zeitung antwortete der deutsche Distributor von "Cayla", das Unternehmen Vivid, nicht. Allerdings werden auf der Produkthomepage keine Verkaufsstellen mehr ausgewiesen.

Keine vergleichbare Regelung in Österreich

Auch in Österreich hatten Verbraucherschützer heftige Kritik an dem smarten Spielzeug geübt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte rechtliche Schritte gegen den Hersteller geprüft. Allerdings gibt es im österreichischen Telekommunikationsgesetz keine zu Deutschland vergleichbare Regelung, heißt es auf Anfrage des WebStandard.

Der VKI steht über den Telekomregulator RTR in dieser Causa aber noch in Kontakt mit den Fernmeldebehörden bzw. dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Allgemein rät man beim Kauf von vernetzten Alltagsgegenständen, insbesondere Spielzeug, zu Vorsicht, da diese Produkte oft noch nicht ausgereift seien.

"My Friend Cayla" nutzt eine völlig ungesicherte Bluetoothverbindung zwischen Smartphone-App und Puppe, über die Unbefugte theoretisch auch von außerhalb des Wohnbereiches Kontakt zu den Kindern herstellen können. (gpi, 17.02.2017)