Wien – Die Reform des Amtsgeheimnisses verzögert sich weiter, die zu Jahresbeginn angekündigte Ausschuss-Behandlung im Februar findet nicht statt. Grund für die Verzögerung ist laut SPÖ und ÖVP die parallel nötige Ausweitung des Fragerechts der Abgeordneten an die Regierung. Weiterhin unklar ist außerdem, ob die für die Verfassungsmaterie nötige Zweidrittelmehrheit überhaupt zustande kommt.

Die Reform des Amtsgeheimnisses läuft seit mittlerweile vier Jahren: erstmals vorgelegt hat das Kanzleramt Pläne für ein "Informationsfreiheitsgesetz", das an Stelle des Amtsgeheimnisses treten sollte, Anfang März 2013. Die verfassungs- und einfachgesetzlichen Grundlagen liegen mittlerweile zwar im Parlament. Grüne und FPÖ – auf deren Zustimmung die Koalition bei der Verfassungsmaterie angewiesen ist – forderten zuletzt aber noch Änderungen. Auch den Aktivisten vom Forum Informationsfreiheit gehen die Pläne nicht weit genug. Und die zu Jahresbeginn angekündigte Behandlung im Verfassungsausschuss im Februar kommt nun nicht zustande.

Änderungen der Geschäftsordnung

Wie Ausschuss-Obmann Peter Wittmann von der SPÖ und VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sagten, sollen zuvor noch nötige Änderungen an der Geschäftsordnung des Nationalrats besprochen werden, die parallel zum Informationsfreiheitsgesetz beschlossen werden müssten. Hier geht es vor allem um das Fragerecht der Abgeordneten an die Regierung ("Interpellationsrecht"), das mit den neuen Informationsrechten der Bürger ebenfalls erweitert werden müsste. Dies u.a. deshalb, weil das Informationsfreiheitsgesetz Anfragen an öffentliche Unternehmen vorsieht, die Abgeordneten derzeit nicht möglich sind. Geklärt werden muss laut Gerstl auch, wie künftig damit umgegangen wird, wenn die Regierung Anfragebeantwortungen unter Verweis auf Geheimhaltungsgründe wie etwa nationale Sicherheit verweigert.

Vor allem die FPÖ hatte darauf gedrängt, parallel zum Informationsfreiheitsgesetz auch das "Interprellationsrecht" der Abgeordneten zu erweitern. Deren Verhandler Philipp Schrangl wartet nun auf die entsprechenden Vorschläge der Koalition, wie er auf Anfrage sagte. Mit den Grünen gab es laut Justizsprecher Albert Steinhauser zuletzt keine Gespräche – was laut Wittmann daran liegt, dass die Forderungen der Opposition ohnehin bekannt seien und man sich zuerst koalitionsintern einigen müsse.

Wann er mit einem Beschluss im Verfassungsausschuss rechnet, will Wittmann nicht sagen: "Ich nenne keine Zeiten mehr – ich bin schon weit über den Zeiten, die ich (ursprünglich, Anm.) angenommen habe." Lange Verzögerungen sollte es aus seiner Sicht aber nicht mehr geben: "Wenn, dann kann es jetzt nur zeitnah was werden." (APA, 18.2.2017)