Neue Gesetze sollen nur erlassen werden, wenn sie "notwendig und zeitgemäß" sind.

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Wien – Die Regierung verpasst sich Benimmregeln für die Gesetzgebung. Demnach sollen neue Gesetze nur erlassen werden, wenn sie "notwendig und zeitgemäß" sind, sie sollen "nach Möglichkeit" befristet erlassen und vor Verlängerung evaluiert werden. Eine Verpflichtung zu dieser "Sunset Legislation" findet sich im Dienstag in Begutachtung geschickten "Deregulierungsgrundsätzegesetz" aber nicht.

Zumindest die Verpflichtung, vor Erlass neuer Gesetze deren Notwendigkeit zu prüfen, steht schon seit eineinhalb Jahrzehnten im Gesetzesrang ("Deregulierungsgesetz 2001"). Damals wurde auch festgelegt, dass EU-Richtlinien "nicht ohne Grund" national nachgeschärft werden sollen. Nun wird ergänzt, dass derartiges "Gold Plating" bei Umsetzung sämtlichen EU-Rechts zu vermeiden sei. Vorgesehen ist nun auch, dass neue bürokratische Belastungen für Bürger und Unternehmen "nach Tunlichkeit" durch Außerkraftsetzung vergleichbar intensiver Regelungen gemildert werden sollen ("one in-one out").

Gesetz ist auch befristet

Bezüglich "Sunset Legislation" findet sich in den Erläuterungen außerdem der Hinweis, dass die Befristung von Gesetzen durch den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz begrenzt wird. Apropos: Das Deregulierungsgrundsätzegesetz soll mit 1. Juli in Kraft treten und ebenfalls befristet werden (bis 30. Juni 2020). Begrüßt wird der Entwurf von der Wirtschaftskammer. Generalsekretärin Anna Maria Hochhauser erwartet sich von befristeten Gesetzen eine "Rechtsbereinigung", fordert aber weitere Schritte. Neos-Wirtschaftssprecher Sepp Schellhorn lobt zwar die grundsätzliche Richtung, attestiert der Regierung aber "Mutlosigkeit" bei Reform von Gewerbeordnung und Arbeitszeiten sowie der Lohnebenkostensenkung. (APA, 21.02.2017)