"Jedes Kind soll gleich viel wert sein. Aber 150 Euro sind in Österreich viel weniger wert als zum Beispiel in Rumänien", sagt Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP).

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Geringere Lebenserhaltungskosten, weniger Familienbeihilfe – mit dieser Rechnung möchte die ÖVP rund hundert Millionen Euro jährlich sparen. Ein nun ausgearbeiteter Gesetzesentwurf des Familienministeriums, der dem STANDARD vorliegt, sieht vor, dass die Höhe der Förderung für im Ausland lebende Kinder künftig nach dem "Preisniveau" des jeweiligen Landes berechnet wird – Grundlage seien die entsprechenden Zahlen des Statistischen Amts der Europäischen Union.

Das System der Auszahlung von Familienbeihilfe – vor allem ins Ausland – ist kompliziert. Vereinfacht lässt sich sagen: Jeder, der in Österreich arbeitet und ein Kind hat, hat Anspruch auf die Beihilfe. In einem von der Regierung in Auftrag gegebenen Gutachten des Sozialrechtlers Wolfgang Mazal kommt dieser zu dem Schluss, dass das derzeitige System der Auszahlung einen "europarechtlich fragwürdigen Effekt" erzeuge. Zuvor war eigentlich umgekehrt infrage gestellt worden, ob die Kürzung der Förderung nicht europarechtswidrig sei.

"Unter- und Überförderung"

Mazal begründet seine These nun damit, dass die österreichische Familienbeihilfe eine "Entlastung von der aus der Unterhaltspflicht erfließenden Belastung" sei – und der Unterhalt nach zivilrechtlicher Judikatur auch nach der Kaufkraft im Wohnland des Kindes berechnet werden müsse. Anders gesagt: Je nachdem, wie hoch die Lebenserhaltungskosten in einem Land seien, würden Kinder derzeit zu wenig beziehungsweise zu viel gefördert, was laut Gutachten nicht dem Sinn der Beihilfe entspreche.

"Jedes Kind soll gleich viel wert sein. Aber 150 Euro sind in Österreich viel weniger wert als zum Beispiel in Rumänien. Die Indexierung der Familienbeihilfe sorgt für mehr Fairness und führt die Familienbeihilfe zurück auf das, wofür sie eingeführt wurde – ein Zuschuss zu den Ausgaben für Kinder", sagt Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP).

Sparen würde Österreich durch eine Indexierung der Förderung, weil die Maßnahme faktisch einer Kürzung gleichkäme: Im Jahr 2015 flossen insgesamt 249 Millionen Euro an Familienbeihilfe ins EU-Ausland. Das Gros der Transferleistungen wurde dabei mit 64,7 Millionen Euro an in Österreich berufstätige Eltern übermittelt, deren Kinder in Ungarn leben. In die Slowakei gingen 59,7 Millionen, nach Polen 37,3 Millionen und nach Rumänien 27,4 Millionen Euro. In Ungarn liegt die Familienbeihilfe laut Familienministerium pro Monat und Kind bei 39 Euro, in Polen bei 28, in der Slowakei bei 24 und in Rumänien bei 20 Euro – sie ist dort also überall wesentlich geringer.

Insgesamt wurden 2015 in Österreich knapp 3,4 Milliarden Euro an Familienbeihilfe ausgeschüttet. Die Förderung ist hierzulande nach dem Alter der Kinder gestaffelt und beträgt zwischen 112 Euro ab der Geburt und 162 Euro ab 19 Jahren.

SPÖ will "gemeinsame Position"

Dem Gesetzesentwurf zufolge soll die Neuregelung im Jänner 2018 in Kraft treten. Geht es nach der ÖVP, soll das Gesetz im März in Begutachtung gehen und noch vor dem Sommer im Parlament beschlossen werden.

Der rote Koalitionspartner betont, dass er sich einer Indexierung der Familienbeihilfe nicht versperre. Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) wollte allerdings das Rechtsgutachten abwarten, bevor "eine gemeinsame Position" gefunden werde. Inzwischen habe es erste Gespräche mit der ÖVP gegeben, heißt es aus seinem Ressort. Inhaltlich wolle man noch nicht Stellung nehmen. (Katharina Mittelstaedt, 21.2.2017)