Gemütlich war gestern: Der Einrichtungshandel liefert sich Rabattschlachten, die Mittel dazu sind umstritten.

Foto: Imago

Wien – Was ist gewitzte Werbung, was Irreführung des Kunden? Auf der Grenze zwischen beiden Polen tänzelt Möbelriese Lutz und zieht dabei den Ärger kleiner und mittelständischer Händler auf sich. Der Einrichtungskonzern wirbt munter mit dem Slogan "Schwarzeinkauf". Die Botschaft an Konsumenten in Österreich: Wer sich seiner Waren bedient, erspart sich die gesamte Mehrwertsteuer.

Der Konkurrenz gefiel das ganz und gar nicht. Vor einem Jahr bat man daher den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb, sich der Sache anzunehmen. Der befand die Werbung für unzulässig. Lutz stellte sie ein, um sie heuer im Februar erneut wiederzubeleben. Dieses Mal freilich unter etwas geänderten Vorzeichen. Die Branche empörte das nicht weniger, und sie trat einmal mehr den Weg zum Schutzverband an.

"Unmoralisches Angebot"

"Was Lutz hier macht, verzerrt den Markt. Das ist ein unmoralisches Angebot", klagt Hubert Kastinger, der Bundesgremialobmann des Einrichtungsfachhandels. Der Konzern suggeriere, eine Art Sonderdeal mit der Finanz zu haben – während kleine Unternehmer, die ihren Kunden einen Schwarzverkauf offerierten, mit fatalen Auswirkungen rechnen müssten. Das dürfe auch bei Lutz nicht geduldet werden, fordert Kastinger.

Hannes Seidelberger, Chef des Schutzverbandes, prüfte die Causa – und lässt die Möbelkette nun, anders als vor einem Jahr, gewähren. Ein gewisses Maß an Übertreibung sei durchaus tolerierbar, erläutert er auf STANDARD-Anfrage. Dem durchschnittlichen Kunden sei ja bewusst, dass er hier nicht an der Steuer vorbei einkaufe. Jeder wisse, dass dies nicht ernst gemeint sei. Von einer effektiven Irreführung sei also keine Rede.

Was Lutz bei seinem ersten Anlauf 2016 angreifbarer machte: Damals warb der Konzern mit einer geschenkten Mehrwertsteuer von 20 Prozent, ohne Hinweis, dass es sich dabei letztlich nur um 16,67 Prozent des Bruttoverkaufspreises handelt. Zudem gab es allein Gutscheine für die versprochenen Rabatte. Der Oberste Gerichtshof ließ Lutz in der Folge nicht gewähren.

Aus der Luft gegriffene Preise

Der vermeintliche Schwarzverkauf ist nicht die einzige Front, an der kleinere Einrichtungshändler mit dem Marktriesen zusammenkrachen. Es ist die generelle Preispolitik großer Einrichtungsketten, die Einzelkämpfer auf die Barrikaden klettern lässt. Angeblich hohe Rabatte von 50 Prozent und mehr auf Küchen und Co sind aus Kastingers Sicht völlig aus der Luft gegriffen, zumal vorgelegte Listenpreise nicht nachvollziehbar seien. "Jeder im Möbelhandel weiß, wie das läuft. Ich verstehe nicht, warum bei Konsumentenschützern keine Alarmglocken läuten."

An Lutz selbst perlt die Kritik ab. Es gebe keinen Grund, jemanden irrezuführen, meint Konzernsprecher Thomas Saliger. Darüber hinaus stehe man stets unter Beobachtung der Wettbewerbshüter. "Unsere Kunden sagen uns schon, wenn sie was nicht wollen." (Verena Kainrath, 22.2.2017)