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Marine Le Pen soll Assistenten bezahlt haben, die nie als Assistenten gearbeitet haben.

Foto: AP Photo/Hussein Malla

Paris/Straßburg – Gegen die Büroleiterin von Front-National-Chefin Marine Le Pen ist in der Scheinbeschäftigungsaffäre ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden. Der Büroleiterin Catherine Griset werde Vertrauensmissbrauch im Zusammenhang mit unrechtmäßig bezogenen Geldern des EU-Parlaments zur Last gelegt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Mittwochabend aus Justizkreisen. Gegen den ebenfalls befragten Leibwächter Le Pens sei hingegen kein Verfahren eingeleitet worden.

Die Front-National-Chefin und andere EU-Abgeordnete ihrer Partei sollen Mitarbeiter als parlamentarische Assistenten beschäftigt und entlohnt haben, obwohl diese in Wirklichkeit Parteiaufgaben übernahmen. Die Pariser Staatsanwaltschaft hatte bereits im März 2015 Vorermittlungen zu dem Fall eingeleitet. Im vergangenen Dezember übernahmen Untersuchungsrichter die Ermittlungen. Am Montag wurde die Parteizentrale der Front National in Nanterre zum zweiten Mal durchsucht.

EU-Parlament fordert 300.000 Euro

Parallel dazu fordert das EU-Parlament bisher die Rückzahlung von knapp 300.000 Euro, die an Le Pens Mitarbeiterin geflossen sind. Geprüft wird auch eine Rückzahlungsforderung über mehr als 40.000 Euro, die Le Pens Leibwächter aus Parlamentsmitteln erhielt. Weil Le Pen sich weigert, das Geld zurückzuerstatten, halbiert das Europaparlament ab März die Abgeordnetendiäten und Pauschalen der Politikerin.

Le Pen könnte Umfragen zufolge die erste Runde der französischen Präsidentschaftswahl am 23. April gewinnen. Bei der Stichwahl zwei Wochen später gilt sie aber als so gut wie chancenlos: Sie würde im entscheidenden zweiten Wahlgang laut Umfragen sowohl dem konservativen Kandidaten Francois Fillon als auch dem unabhängigen Ex-Wirtschaftsminister Emmanuel Macron unterliegen. (APA, 22.2.2017)