Wien – Nach Ende der Stellungnahmefrist zum ATV-Verkauf möchte die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) inhaltlich keine Informationen zu den eingelangten Schreiben preisgeben. Auf STANDARD-Anfrage bestätige ein Sprecher lediglich einen Bericht der Tageszeitung "Österreich", dass mit rund zehn Stellungnahmen zu rechnen sei. Die Frist endete zu Mitternacht.

Die Phase I der kartellrechtlichen Prüfung geht am 9. März zu Ende. Schon nächsten Montag wird sich die Wettbewerbskommission mit dem Thema befassen. Das bestätigte deren Vorsitzende, Anna Hammerschmidt, der APA. Die achtköpfige Wettbewerbskommission ist sozialpartnerschaftlich und mit Experten besetzt und fungiert als das beratende Organ der Bundeswettbewerbsbehörde. In einem Zusammenschlussverfahren kann sie der BWB empfehlen, einen Prüfungsantrag an das Kartellgericht zu stellen. Folgt die Behörde dieser Empfehlung nicht, hat sie das zu begründen und diese Begründung auch zu veröffentlichen.

Angebote für ATV sollen – wie berichtet – auch RTL/Mediaprint und "Österreich" gelegt haben. Bei mehrern Kaufofferten wäre es keine Sanierungsfusion mehr, schreibt "Österreich", und zitiert Georg Zanger, den eigenen Anwalt: "ATV und Pro7Sat1 haben eine Sanierungsfusion beantragt, die nur dann zulässig ist, wenn es keine weiteren Interessenten gibt. In diesem Fall ist die Erhaltung der Medienvielfalt ein so hohes Gut, dass das Durchwinken einer Sanierungsfusion ohne detaillierte Prüfung der weiteren Angebote in einem vertieften Verfahren vor dem Kartellgericht absolut denkunmöglich ist."

ORF

Der ORF definiert in seiner Stellungnahme drei "Themenfelder", die man noch mit der Behörde erörtern will, hieß es auf APA-Anfrage. Zum einen will man verhindern, dass es künftig "eine Schlechterstellung des ORF gegenüber einer neuen ProSiebenSat.1Puls4ATV-Gruppe gibt, was Themen wie diverse Vorgaben bei Crosspromotion und Vermarktung angeht". Weiterer wichtiger Punkt ist dem ORF das Thema Lizenzmarkt sowie der Werbemarkt – "Stichwort Dumpingpreise", heißt es am Küniglberg.

RTL-Vermarkter

Eine Stellungnahme abgegeben hat auch der hiesige RTL-Vermarkter IP-Österreich. Das bestätigte Geschäftsführer Walter Zinggl im Gespräch mit der APA. Befürchtet wird eine "Marktverengung": Die ProSiebenSat.1Puls4-Gruppe könnte "möglicherweise eine marktbeherrschende Stellung" in Österreich einnehmen, wodurch Nachteile für die IP-Österreich auf der Hand lägen. Die RTL-Gruppe war nach Aussagen von "Kronen Zeitung"-Herausgeber Christoph Dichand an einer Übernahme von ATV gemeinsam mit der Mediaprint interessiert.

Durch die Stellungnahmen erreichen die Unternehmen indes keine Parteienstellung und können den Zusammenschluss – sollte die BWB grünes Licht geben – somit rechtlich nicht mehr verhindern. Es gibt hier kein Rechtsmittel, die BWB entscheidet "in eigener Verantwortung", erklärte der Kartellrechtsexperte und Anwalt Martin Stempkowski gegenüber der APA.

Einen Antrag auf Prüfung durch das Kartellgericht können nur die BWB und der Bundeskartellanwalt stellen. Konkurrenten können lediglich später bei Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung beim Kartellgericht einen Antrag, etwa auf Unterlassung, stellen. Bei der Sicherung der Medienvielfalt, die ebenfalls im Kartellgesetz steht, greift dieses Rechtsmittel aber nicht, räumte Stempkowski ein. "Es gibt kein Rechtsmittel im Sinne der Medienvielfalt." (APA, red, 24.2.2017)