Was dürfen Sysadmins? Damit beschäftigt sich nun ein US-Berufungsgericht

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Als Michael T. erfuhr, dass sein Freund und einziger Kollege in der IT-Abteilung gekündigt worden war, sann er offenbar auf Rache: T. fuhr an einem Sonntagabend ins Büro, löschte wichtige Backups und änderte den VPN-Zugang sowie E-Mail-Serverdaten seiner Kollegen. Dann kündigte er, indem er einen Zettel mit "I quit!" sowie sein Arbeitsgerät in seinem Büro zurückließ. Das hatte rechtliche Konsequenzen: T. wurde in der ersten Instanz von einem US-Gericht zu einer Strafzahlung von 130.000 Dollar verurteilt, weil er der Firma geschadet haben soll.

Berufung

Doch T. will nicht aufgeben und beruft nun gegen das Urteil. Die Causa könnte ein Präzedenzfall werden. Denn T. und seine Anwälte argumentieren, dass er als Sysadmin und zu diesem Zeitpunkt einziger Mitarbeiter der IT-Abteilung berechtigt war, nach eigenem Gutdünken Backups zu löschen und Servereinstellungen vorzunehmen. Kurzum: Sein Handeln soll nicht illegal gewesen sein. Damit wird sich nun der Fifth Circuit Court of Appeals in New Orleans beschäftigen.

Implikationen

Der Fall ist nicht so einfach, wie er vielleicht scheint: Denn wenn das Gericht entscheidet, dass T. kein Recht hatte, die Daten zu manipulieren, dann könnten Sysadmins künftig vor jedem Schritt um Erlaubnis bitten müssen. Behält T. hingegen Recht, müssten Unternehmen spezifische Regeln in die Verträge ihrer Mitarbeiter reklamieren. (red, 27.2.2017)