Wien – Fast hätte die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) im Vorjahr 2,7 Millionen Euro an den Katastrophenbewältigungsfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) überwiesen – und damit einen "österreichischen Beitrag" zur Schuldenerleichterung für die von Ebola heimgesuchten Länder Liberia, Guinea und Sierra Leone geleistet. Aus diesem Vorhaben ist dann aber nichts geworden, wie sich aus der Geschichte des aus zwei Paragrafen bestehenden Entwurfs zum "Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen Beitrages an den Katastrophenbewältigungsfonds des IWF" erschließt.

Die Vorgeschichte: 2014 forderten die G-20-Länder den IWF auf, die Ebola-geplagten Länder mit zusätzlichen Finanzmitteln zu unterstützen. Um nicht nur die bestehenden, sondern auch künftige Katastrophenfälle abfedern zu können, fehlten dem IWF laut eigener Berechnung 150 Millionen Euro – um deren Abdeckung er seine Mitgliedsländer ersuchte.

Währungsfonds erbat Beitrag

An Österreich trat der IWF via Nationalbank heran, er habe "die OeNB um eine Unterstützung im Umfang von drei bis fünf Mio. Euro gebeten", heißt es in den Gesetzesmaterialien. Die OeNB sei dieser Bitte "nachgekommen und hat vorbehaltlich der parlamentarischen Zustimmung einen Beitrag von 2,7 Mio. Euro zugesagt". Geld, das die OeNB dem CCR-Fonds schenken sollte und das die bilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen der Republik ums gleiche Ausmaß erhöhen hätte sollen. Der Zinsentgang war im vom Finanzministerium vorgelegten Entwurf mit 1350 Euro im Jahr beziffert.

Im Februar 2016 langte der Ministerialentwurf im Parlament ein, mit dem die OeNB ermächtigt werden sollte, die 2,7 Millionen zu überweisen. Diese Ermächtigung war nötig, weil ja gemäß österreichischem und EU-Recht (Artikel 123 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union; AEUV) die Finanzierung von Staaten durch Zentralbanken verboten ist. Die Legisten gingen davon aus, dass der OeNB-Beitrag erlaubt sei: Sie beriefen sich auf die diesbezügliche Ausnahmeregelung für die "Finanzierung von Verpflichtungen des öffentlichen Sektors gegenüber dem IWF".

EZB sah Staatsfinanzierung

In der Begutachtung begrüßten dann Arbeiter- und Wirtschaftskammer, Verfassungsdienst und Österreichische Bischofskonferenz das Gesetzesvorhaben – erst die OeNB selbst sollte dann bremsen. Denn die Europäische Zentralbank (EZB) habe "im Gegensatz zu früheren Rechtspositionen" avisiert, die Schenkung als "unzulässige Staatsfinanzierung" zu qualifizieren. Tatsächlich sah die EZB laut ihrer Stellungnahme von 6. April 2016 die geplante Schenkung an den IWF-Fonds als "untersagte Form der monetären Finanzierung"; anders als in ähnlich gelagerten Fällen in den Jahren 2008 und 2010.

Die Folge: Die Österreicher bliesen das Gesetzesvorhaben ab, die OeNB zahlte nicht.

Die Empfehlung des OeNB-Direktoriums, man möge "neue Varianten für die Finanzierung des Katastrophenbewältigungsfonds des IWF durch Österreich zur Diskussion stellen" (Stellungnahme) dürfte nicht auf fruchtbaren Boden gefallen sein. Im Finanzministerium betont man, es habe sich immer um "ein Projekt der OeNB und nicht um ein Bundesprojekt gehandelt" – bezahlt hat letztlich niemand. (Renate Graber, 28.2.2017)