Brüssel – Der EU-Sozialrat berät am Freitag die grenzüberschreitende Koordinierung im Bereich von Arbeitslosenversicherung, Familienleistungen und Langzeitpflege. Österreich sieht die geplante Verlängerung des Exports von Arbeitslosengeld von drei auf sechs Monate kritisch. Konkret bedeutet das, dass beispielsweise ein Spanier sein Arbeitslosengeld ein halbes Jahr nach Österreich mitnehmen können soll.

Ebenfalls auf wenig Gegenliebe stößt eine Änderung der Verordnung für Grenzgänger. Dabei ist vorgesehen, dass nicht mehr das Wohnsitzland für das Arbeitslosengeld zuständig ist, sondern der Beschäftigerstaat. Dabei fürchtet Österreich den Import von Arbeitslosenzahlen vom Ausland, da es keine Kontrollmöglichkeit mehr gebe, wenn eine Person österreichisches Arbeitslosengeld erhält, aber gar nicht in Österreich wohnt.

Verwaltungsvereinfachung geplant

Im Rahmen der Koordinierung der sozialen Sicherheit unter den EU-Staaten ist auch eine Verwaltungsvereinfachung vorgesehen. Demnach soll künftig nicht mehr ein einzelner Tag an Arbeit in einem anderen Land genügen, dass der betroffene Staat alle Versicherungszeiten zusammenrechnen muss, sondern dies soll auf drei Monate ausgedehnt werden.

Nicht explizit auf der Tagesordnung steht die von Österreich beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe, die in Brüssel europarechtliche Bedenken auslöst. Allerdings könne natürlich im Rahmen des Sozialrates über alle Themen gesprochen werden, hieß es. Österreich ist beim Rat durch Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) vertreten.

Weitere Themen der Sitzung sind das Europäische Semester 2017 mit den länderspezifischen Empfehlungen im Sozialbereich. Für Österreich wurde dabei – trotz eines insgesamt guten Zeugnisses – im Pensions- und Gesundheitsbereich angemerkt, dass es hier bessere Regelungen für die Nachhaltigkeit der Systeme geben sollte. Schließlich geht es um den Arbeitnehmerschutz und Investitionen in die Jugendbeschäftigung. (APA, 2.3.2017)