Wien – Ab Juli stehen neu eingestellte ältere Arbeitnehmer nicht mehr unter erhöhtem Kündigungsschutz. Die Sonderbestimmung für Menschen über 50, dass sie nach zwei Jahren im selben Betrieb nicht gekündigt werden dürfen, weil sie nicht die vom Arbeitgeber erwartete Leistung bringen, hat der Nationalrat am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach gestrichen.

SPÖ und ÖVP haben dieses Vorhaben ins neue Arbeitsprogramm geschrieben – und sich zur Umsetzung eines Antrages der NEOS bedient, der bereits im Ausschuss lag. Die Regierung will damit die Chancen arbeitsloser Über-50-Jähriger am Arbeitsmarkt erhöhen. Dazu wird es auch eine "Beschäftigungsaktion 20.000" geben, die noch in Verhandlung steht. Für die Grünen spricht gegen die beschlossene Maßnahme, dass Kündigungen älterer Arbeitnehmer damit "einfach billiger" würden.

Längere Funktionsperiode für Betriebsräte

Gleichzeitig beschlossen wurde im Nationalrat die Ausdehnung der Funktionsdauer für Betriebsräte von vier auf fünf Jahre nun auch in den bisher davon ausgenommenen Sektoren – also in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie für die Personalvertretung der Post und Telekom Austria.

Zuvor hatte der Nationalrat schon die Senkung der Lohnnebenkosten für Leiharbeitsfirmen fixiert – die die Sozialpartner ausverhandelt hatten. Die Firmen werden vier Jahre lang statt 0,8 Prozent (zwei Jahre) nur 0,35 Prozent bzw. (weitere zwei Jahre) 0,5 Prozent in den Sozial- und Weiterbildungsfonds für Leiharbeiter einzahlen müssen. (APA, 2.3.2017)