Bildungsministerin Sonja Hammerschmid will mehr Macht für Direktoren.

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Wien – Die Bildungsreform wird es ermöglichen, dass Kleinschulen vermehrt zusammengelegt werden, unter bestimmten Umständen sollen die Schulerhalter (Gemeinden, Länder oder Bund) dies auch ohne deren Zustimmung tun können. Das geht aus den Gesetzesentwürfen zum Ausbau der Schulautonomie und der Schulverwaltungsreform hervor, die dem STANDARD vorliegen.

· Cluster Zwei bis acht Schulen können einen "Schulcluster" bilden. Ein Cluster soll nicht mehr als 2500 Schüler haben. Sobald mehr als 1300 Schüler oder drei Schulen betroffen sind, muss die Personalvertretung im Bezirk zustimmen.

Fusionieren können nur Bundesschulen mit Bundesschulen und Landesschulen mit Landesschulen. Eine "gemischte" Version soll es mit dem Bildungscampus geben, der aber lediglich eine "Plattform zur Koordination" sein soll.

Laut den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf erwartet sich die Regierung durch die Cluster eine "Bündelung der Ressourcen und Kräfte". Lehrer sollen etwa an mehreren Standorten eingesetzt werden können.

Ein Schulcluster kann auf die Initiative der Behörden oder der Schulleiter gebildet werden. Wenn die Schulen nicht mehr als drei Kilometer voneinander entfernt liegen und ein Schulcluster aus "pädagogischen und organisatorischen Gründen zweckmäßig scheint", können die Behörden trotz Vetos der Lehrer die Schulen zusammenschließen. Jedenfalls eine Zusammenlegung erzwingen können die Behörden, wenn ein Standort von weniger als 100 Schülern (Pflichtschulen) bzw. 200 Schülern (Bundesschulen) besucht wird, die Standorte nicht weiter als fünf Kilometer voneinander entfernt liegen und die Schülerzahlen an zumindest einem Ort fallende Tendenz aufweisen.

· Schülerzahl Mit der Schulreform kommt auch mehr Autonomie und damit mehr Macht für die Schulleiter. Die Klassenschülerhöchstzahl von 25 wird abgeschafft. Dieser Plan hat für viel Kritik bei Schüler-, Eltern- und Lehrervertretern gesorgt. Sie bekommen nun eine Art Vetorecht: Wenn zwei Drittel der Interessenvertreter an einer Schule mit den Plänen des Schulleiters nicht einverstanden sind, muss die Schulbehörde den Fall prüfen.

In den Erläuterungen zum Gesetz wird wiederholt, was Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) stets betont hat: Die Ressourcenzuteilung für Schulen bleibt gleich. Die Lehrergewerkschaft befürchtet ein Sparpaket.

· Lehrerauswahl Ebenfalls verstärkt in die Hände der Direktoren fällt die Auswahl des Personals. Lehrer, die neu eingestellt werden, können sich die Direktoren selbst aussuchen. Die Behörde bleibt aber Dienstgeber und prüft die formalen Erfordernisse fürs Personal.

· Bildungsdirektionen Ebenfalls fertig ist die Schulverwaltungsreform. In den neun Bundesländern werden "Bildungsdirektionen" eingeführt, die Landes- und Bundeslehrer gleichermaßen verwalten. Sie übernehmen Schulaufsicht und Qualitätssicherung. In Kraft treten soll die Reform am 1. Jänner 2018. Die Trennung in Landes- und Bundesschulen bleibt damit aber bestehen. Die Länder bleiben Dienstgeber von Lehrern an Neuen Mittelschulen und Volksschulen.

Da es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, brauchen SPÖ und ÖVP für die Umsetzung der Reform die Stimmen von Grünen oder Freiheitlichen. (Lisa Kogelnik, 3.3.2017)