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Das Nahverkehrsangebot des Verkehrsverbunds Ostregion wurde zwar besser, konzediert der Rechnungshof. Er kritisiert aber die Vergabe ohne Wettbewerb.

Foto: dpa / Angelika Warmuth

Wien – Der Rechnungshof geht in seinem Prüfbericht über den Verkehrsverbund Ostregion (VOR) und den Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland (VVB) nicht nur mit Geschäftsplanung und -abwicklung des größten Nahverkehrsverbunds in Österreich scharf ins Gericht. Er gibt auch Hinweise, warum die EU-Wettbewerbskommission im Vorjahr den VOR und seinen größten Verkehrsleistungserbringer, die ÖBB, gefilzt hat.

Der Hintergrund: Die Verkehrsleistungen wurden nicht nur ohne Ausschreibung in Direktvergabe an die Staatsbahn vergeben, die Verträge laufen auch noch länger als in der EU-Verordnung als Übergangsfrist vorgesehen. 15 Jahre Laufzeit unter Ausschluss des Wettbewerbs, das sei zu lang, sagt der Rechnungshof, maximale Laufzeit sei zehn Jahre.

Lange Laufzeiten

Der Verkehrsdienstvertrag (VDV) zur Erbringung von Schienenverkehrsleistungen zwischen Stadt Wien und ÖBB-Personenverkehr überschreitet die maximale Dauer von zehn Jahren trotz einer Verlängerungsoption um drei Jahre nicht. Die im selben Bündnis befindlichen Niederösterreich und ÖBB reizen die Fristen hingegen weidlich aus. Niederösterreichs VDV läuft nämlich nicht nur sieben Jahre wie der Wiener, sondern neun Jahre plus Option auf Verlängerung um drei Jahre (bis 2020) – sofern der Bund seinen Vertrag mit der ÖBB verlängert, wie es heißt. Das Burgenland hat 2005 überhaupt gleich einen Vertrag für 15 Jahre gemacht, der erst nach dem VDV des Bundes endet.

"Klar rechtswidrig", sagt der Rechnungshof, das widerspreche nationalem Recht ebenso wie EU-Recht. Der Empfehlung des RH, den Vertrag vorzeitig zu kündigen und einen neuen EU-konform zu verhandeln, will das Burgenland nicht folgen. Die EU-Regeln würden für alte, vor 2009 abgeschlossene Verträge nicht gelten, so die Regierung in Eisenstadt. Der RH insistiert, eine Direktvergabe sei immer nur für zehn Jahre möglich.

Nur Zusatz für Niederösterreich

Niederösterreich gibt sich nicht minder widerspenstig, beruft sich auf den Verkehrsdienstvertrag des Verkehrsministeriums, also des Bundes mit der ÖBB. Dieser läuft bis 2019. Der VOR, also Niederösterreich, habe ja nur über das Bundesangebot hinausgehende Leistungen vergeben und dieselbe Laufzeit angesetzt.

Die staatlichen Buchprüfer kontern, die Option auf drei Jahre Verlängerung, also über zehn Jahre Laufzeit hinaus, sei nur in Ausnahmen zulässig, etwa bei besonderer geografischer Lage oder unter Berücksichtigung der Amortisationsdauer der vom Bahnunternehmen bereitgestellten Wirtschaftsgüter. Letzteres gibt es, Niederösterreich zahlt über höhere Leistungsabgeltungen bei der Anschaffung von Rollmaterial durch die ÖBB mit. Ob dies ausreicht, um überlange Fristen zu rechtfertigen, bleibt abzuwarten. Wie die EU-Wettbewerbshüter weiter verfahren, ist offen. (ung, 6.3.2017)