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Wien – Eine gesetzliche Regelung für sehr teure Medikamente, die pro Packung mehr als 700 Euro kosten, rückt näher. Wie die Gesundheitssprecher von SPÖ und ÖVP, Erwin Spindelberger und Erwin Rasinger, der APA erklärten, hat man in einer Verhandlungsrunde am Montag über einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Gesundheitsministeriums Fortschritte erzielt.

Spindelberger hofft, dass man bis zum Gesundheitsausschuss am Mittwoch nächster Woche mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und der Pharmawirtschaft zu einer Einigung kommt und schon in der nächsten Plenarsitzung des Nationalrates Ende März ein Beschluss herbeigeführt wird. Er zeigte sich überzeugt, dass eine für beide Seiten verträgliche Lösung möglich sei. Auch Rasinger betonte, dass man schon "weit gekommen" sei. Dem SPÖ-Wunsch nach einem raschen Beschluss hielt der ÖVP-Gesundheitssprecher allerdings entgegen, dass "Genauigkeit vor Schnelligkeit" gehen müsse. Sowohl Rasinger als auch Spindelberger hielten fest, dass es immer noch Differenzen gebe.

Einerseits müssen die Sozialversicherungen auf die Kosten achten und wehren sich dagegen, alle teuren Medikamente sofort für alle Patienten zu bezahlen. Andererseits drängen Ärzte und vor allem die Pharmaindustrie, innovative und hochwirksame Arzneimittel rasch auf den Markt bringen zu können.

Preiskommission

Zum Hintergrund: Die von den Krankenkassen bezahlten Medikamente und deren Preise sind im Erstattungskodex, dem sogenannte EKO verzeichnet. Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger prüft bei neuen Medikamenten deren Nutzen und verhandelt mit den Pharmafirmen, ob und wenn ja, zu welchen Preisen sie in den EKO aufgenommen werden. Pharmafirmen wollen bei neuen Medikamenten aber manchmal zunächst gar keine Aufnahme in den EKO mehr, um die Preise allein bestimmen zu können. Der Gesetzesentwurf sieht nun vor, dass eine Preiskommission in Österreich den EU-Durchschnittspreis für Arzneimittel, die sich nicht im Kodex befinden, ermitteln soll. Die Pharmafirmen dürften diesen EU-Durchschnittspreis dann nicht überschreiten.

Über dieses Grundprinzip sind sich die Verhandler bereits einig, bestätigten beide Gesundheitssprecher. Im Detail hakt es allerdings noch. So gibt es etwa noch Differenzen bezüglich der Ermittlung des EU-Durchschnittspreises und der späteren Evaluierung. Diskutiert wird auch noch über zusätzliche Abschläge für Pharma-Firmen, die ihre teuren Medikamente nicht in den Kodex aufgenommen haben wollen. Für Spindelberger ist es nur "schwer verständlich", wenn einige wenige Firmen gar keinen Antrag zur Aufnahme eines Medikamentes in den Kodex stellen, damit sie verlangen können, was sie wollen.

Biosimilars und Generika

Weitgehende Einigkeit besteht bereits über ein Preis-Abschlagssystem für sogenannte Biosimilars, das sind Nachbauprodukte von sehr komplexen Medikamenten, die z.B. für Antikörper-Therapie bei Krebspatienten eingesetzt werden. Ein ähnliches System von dreistufigen Preisabschlägen gibt es bereits für Generika, Nachbauprodukten von gewöhnlichen Medikamenten.

Das Gesundheitsministerium hat die Vorlage eines eigenen Gesetzesentwurfes damit begründet, dass Verhandlungen zwischen Hauptverband und Pharmawirtschaft seit mehr als einem Jahr ohne Ergebnis geblieben sind. Die Pharmawirtschaft lehnt eine gesetzliche Regelung entschieden ab und zeigte sich empört. Sie sieht dadurch den Pharmastandort Österreich und die Versorgung gefährdet. Das Forum der forschenden pharmazeutischen Industrie in Österreich (FOPI) hat ein Rechtsgutachten beim Linzer Universitätsprofessor Michael Mayerhofer in Auftrag gegeben, der laut "Presse" zum Schluss kommt, dass die geplante ASVG-Novelle "nicht im Einklang mit dem Unionsrecht" sei und gegen die Warenverkehrsfreiheit in der EU verstoße. (APA, 6.3.2017)