Foto vom Aufmarsch der Identitären am 11. Juni 2016 in Wien.

Foto: APA/Pfarrhofer

Wien – Der ORF darf die Identitären nicht pauschal als "Neonazis" bezeichnen, sondern "nur" als Rechtsextreme, urteilt die KommAustria. Die Medienbehörde gibt dem ORF nach einer Beschwerde der Identitären zwar in einigen Punkten recht, nicht aber bei der Bezeichnung einer Demo der Gruppierung als "Neonazi-Aufmarsch". Das sei ein Verstoß gegen das Objektivitätsgebot des ORF-Gesetzes, heißt es nach STANDARD-Infos in dem Bescheid, der nächste Woche veröffentlicht wird.

Um diesen "ersten juristischen Sieg" gegen den ORF zu feiern, so die Identitären in einer Aussendung, kletterten am Montag in Graz mehrere Personen auf das Dach des steirischen ORF-Landesstudios, um ein Transparent zu entrollen und Rauchfackeln zu zünden. Laut Angaben der Rechtsextremen waren 15 Personen involviert. Der ORF erstattete Anzeige.

Demonstration im Juni

Anlass der Causa ist die Berichterstattung des ORF über eine Demonstration der Identitären im Juni 2016 in Wien, als in der Anmoderation zu einem Beitrag der "Zeit im Bild" um 17 Uhr pauschal von einem "Neonazi-Aufmarsch" die Rede war. Weiter wurde später auf orf.at und im Teletext in einer ersten Version eines Artikels berichtet, dass die Polizei wegen versuchten Mordes ermittle, weil ein "Gegendemonstrant" durch einen Steinwurf schwer am Kopf verletzt worden wäre. Tatsächlich verletzt wurde aber ein Demonstrant der Identitären. Durch die Formulierung des ORF wurde beim "durchschnittlichen Leser" ein unrichtiger Eindruck erweckt, so die Begründung der KommAustria.

Die Identitären sahen sich durch den ORF-Bericht in der "ZiB" "als Neonazis beschimpft" und kündigten damals eine Klage an – der STANDARD berichtete. Die "Verleumdung der Identitären als Neonazis und Rechtsextreme" werde Konsequenzen haben, schrieb die Gruppierung in einer Aussendung. Die KommAustria hatte zu beurteilen, ob der ORF mit dem Bericht das Objektivitätsgebot verletzte. Sie kommt zu dem Schluss, dass der Terminus "Rechtsextreme" als Bezeichnung der Identitären zulässig sei, da sie auch vom Verfassungsschutz so eingestuft würden, nicht aber der Begriff "Neonazis".

Verbotsgesetz

Sie würden damit in die Nähe eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz gerückt. Das sei für eine Gruppe von Personen pauschal nicht in Ordnung, weil das eine strafrechtliche Komponente impliziere, lautet die Begründung. Der Spruch der Medienbehörde ist am 13. Februar ergangen und nicht rechtskräftig. Der Bescheid wird aufgrund der einmonatigen Widerspruchsfrist erst Mitte März veröffentlicht, sagt Pressesprecher Andreas Kunigk zum STANDARD. Nächste Instanz wäre das Bundesverwaltungsgericht.

Recht bekam der ORF von der KommAustria etwa bei der Bezeichnung der Identitären als "Rechtsextreme" und nach einem Bericht, dass der verletzte Demonstrant im Krankenhaus in künstlichen Tiefschlaf versetzt wurde und nicht ins Koma fiel, wie die Identitären behaupteten.

Laut Gesetz müsste der ORF ab Rechtskraft des Bescheides in der "ZiB" um 17 Uhr, sowie online auf der Startseite von orf.at und in seinem Teletext-Angebot über die Entscheidung der Medienbehörde KommAustria informieren. (omark, 8.3.2017)