Gerade in WGs treten oft Probleme auf.

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Wien – Schulabschluss in der Tasche, fürs Studium inskribiert und die große Freiheit vor Augen: Wird der Auszug vom elterlichen Zuhause für viele Studenten anfangs mit großer Euphorie erwartet, merken die meisten rasch, dass der Wohnungsmarkt kein einfaches Pflaster ist. Der Besichtigungsmarathon mit zig anderen Interessenten wird zur ersten Geduldsprobe auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden.

Besonders in den großen Unistädten macht sich der Mangel an Wohnungen durch Preissteigerungen und Konkurrenz unter den möglichen Mietern bemerkbar. In der Bundeshauptstadt habe sich die Problematik schneller zugespitzt, berichtet Bernhard Wernitznig von der Wohnrechtsberatung der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH). Doch auch in anderen Studentenstädten wird um Wohnungen gerangelt.

Streitfall Kaution

Als Stephanie, die ihren Nachnamen nicht in der Zeitung genannt haben will, gemeinsam mit ihren drei Mitbewohnern eine Wohnung im sechsten Wiener Gemeindebezirk bezogen hat, vermutete sie von Anfang an, dass die Miete etwas zu hoch ist. "Aber die Wohnung war schön und groß", erzählt Stephanie, die Design, Architektur und Environment an der Universität für angewandte Kunst studiert. Und Wohnungen in derart zentraler Lage sind meist binnen eines Tages vergeben. 1800 Euro mussten die vier monatlich zahlen sowie eine Kaution von 5000 Euro hinterlegen.

Drei Jahre hat Stephanie in der Wohngemeinschaft gelebt, die Mitbewohner wechselten. Beim Auszug kam es zum Konflikt: Die Vermieterin wollte mit der Kaution nicht mehr rausrücken. Stephanie: "Sie war der Ansicht, dass wir ihre Wohnung zerstört haben. Doch es waren normale Abnützungserscheinungen."

Zuletzt sei es gehäuft vorgekommen, dass die Kaution einbehalten wird, berichtet Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung. In manchen Fällen gebe es vielleicht auch einen tatsächlichen Schaden, dieser mache aber meist nicht die volle Höhe der Kaution aus. "Gerade bei Wohngemeinschaften wird oft gesagt: Ihr habt so viel gefeiert, die Abnützung ist so groß", sagt Hanel-Torsch.

Gespanntes Verhältnis

So war es auch bei Stephanie. Die Beziehung zur Vermieterin, die im selben Haus wohnte, war zum Zeitpunkt des Auszugs schon reichlich angeknackst. "Dabei war unser Verhältnis am Anfang gut, eher wie zu einer Oma." Man habe sich im Stiegenhaus getroffen und über das Leben geplaudert.

Aber nach einiger Zeit missfiel der Wohnungsbesitzerin die hohe Fluktuation der Untermieter. Einmal seien Eierschalen vor der Wohnungstüre gelegen, ein anderes Mal rief die Vermieterin in der Nacht die Polizei. "Dabei sind wir nur zu dritt in der Küche gesessen", sagt Stephanie.

Als sie die Kaution nicht bekam, reichte es der Vierer-WG. Sie suchten sich Hilfe bei der Mietervereinigung – ein SPÖ-naher Verein und die größte Interessenvertretung für Mieter, die gegen einen jährlichen Beitrag ihre Mitglieder wenn nötig auch vor Gericht vertritt (siehe Service unten).

Mehr als Kaution retour

Eineinhalb Jahre haben Stephanie und ihre Mitstreiter gegen die ehemalige Vermieterin prozessiert, zuerst bei der Schlichtungsstelle, der zuständigen Instanz vor dem Bezirksgericht, schließlich am Bezirksgericht. Letztlich bekamen sie um einiges mehr als nur die Kaution zugesprochen: 12.000 Euro haben sie sich gerichtlich retour geholt. Der Mietzins, der für Altbauwohnungen in Wien gesetzlich festgelegt ist, war zu hoch angesetzt worden. 2,6 Millionen Euro hat die Mietervereinigung vergangenes Jahr laut eigenen Angaben zurückerstritten, 2419 Verfahren wurden geführt.

Wie viele davon für Studierende waren, kann Hanel-Torsch nicht sagen. Studierende würden immer öfter um Rat bitten, und die Mietervereinigung gehe gezielt auf sie zu. Denn Studierende seien häufig von Ungerechtigkeiten am Wohnungsmarkt betroffen.

Vor allem in Wohngemeinschaften, neben Studentenheimen die beliebteste Wohnform, kommt es immer wieder zu Problemen.

Diese Erfahrung machte auch Niels Niedermair. Der Kultur- und Sozialanthropologiestudent der Universität Wien bewohnte mit vier anderen eine Wohnung in Ottakring, 2000 Euro Miete mussten sie zahlen. Durch einen Wasserschaden schimmelte es in seinem Zimmer, Betriebskosten und Miete waren zu hoch angesetzt.

Fünf Verträge, eine Wohnung

Niedermair wandte sich an die Mietervereinigung, denn sein Fall war speziell: Sein Vermieter hatte mit allen fünf Bewohnern einen eigenen Mietvertrag abgeschlossen. Er behandelte jedes einzelne Zimmer wie eine eigene Wohnung, dadurch war die Miete entsprechend hoch.

Die Schlichtungsstelle ordnete die "Wohnungen" daraufhin der Kategorie D zu, also jener Kategorie, zu der Wohnungen mit Wasser oder Klo auf dem Gang zählen. Statt 400 Euro hätte Niedermair nur 250 Euro bezahlen müssen. Die Differenz musste der Vermieter zurückzahlen.

Gerade Studierende blicken bei den Formalia am Anfang nicht ganz durch, sagt Wernitznig von der Hochschülerschaft: "Studierende machen viele Anfangsfehler." Er rät, sich nicht vom vermeintlich freundschaftlichen Verhältnis zum Vermieter blenden zu lassen.

"Am Anfang habe ich mit meinem Gewissen gekämpft", erzählt Stephanie von ihrem Entschluss, vor Gericht zu gehen, "aber es geht ja nur um Geld, das wir zu viel bezahlt haben." (Vanessa Gaigg, 12.3.2017)