Die Oesterreichische Nationalbank entlässt nur sehr selten Mitarbeiter. Ein klagsfreudiger Exrevisor wurde nun rausgeworfen.

Foto: STANDARD/Robert Newald

Wien – Entlassungen sind in der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) extrem selten, am Montag, dem 6. März, wurde eine ausgesprochen. Das Direktorium unter Führung von Ewald Nowotny hat jenen Ex-Revisor entlassen, der die OeNB nach unfreiwilligen Versetzungen geklagt hatte, weil er seinen Vertrag als stellvertretender Abteilungsleiter der Innenrevision zurückhaben will.

Dieses Ziel hat der wegen seiner Revisionsstrenge nicht sehr beliebte "renitente Revisor" kürzlich auch erreicht. Er hat gegen seinen Arbeitgeber gewonnen. Das Arbeits- und Sozialgericht (ASG) Wien hat vor rund einer Woche das Urteil zugestellt, laut dem "der Kläger nicht verpflichtet ist, eine andere Tätigkeit als jene des stellvertretenden Abteilungsleiters der Innenrevision auszuüben".

Die von der OeNB ausgesprochene Kündigung des auf fünf Jahre abgeschlossenen Funktionsvertrags sei "rechtsunwirksam". Begründet wird das in dem 15-seitigen Urteil kurz gesagt damit, dass die OeNB bei der Nichtverlängerung des Vertrags die in den Dienstbestimmungen fixierten Regeln nicht eingehalten habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die OeNB überlegt noch, ob sie Rechtsmittel einlegen wird.

Zeitlicher Zufall

Am 6. März kam aber sowieso alles anders. Die Nationalbank stellte ihrem Mitarbeiter, der heute zum Referenten degradiert in der Bankenaufsicht arbeitet, ein Entlassungsschreiben zu. OeNB-Sprecher Christian Gutlederer bestätigt das – dass dieser Schritt mit dem gerade verlorenen Arbeitsgerichtsprozess zu tun haben könnte, verneint er. Er betont ausdrücklich, dass die Entlassung "in keinem Zusammenhang mit dem jüngsten Urteil steht".

Vielmehr überprüfe die OeNB "routinemäßig und stichprobenweise die Systeme", so auch im Februar. Dabei seien "Handlungen" des Exrevisors "sichtbar geworden, mit denen er die IT-Sicherheit der OeNB massiv gefährdet hat. Das Direktorium konnte gar nicht anders, als eine Entlassung auszusprechen. Der Vertrauensverlust ist so groß, dass es keine andere Möglichkeit mehr gab".

Was genau dem Mann vorgeworfen wird, kommuniziert die OeNB nicht. Nicht einmal der Betroffene weiß das laut seinem Anwalt, Alois Obereder: "Meinem Mandanten gegenüber wurde kein konkreter Vorwurf genannt."

Betriebsrat hält still

Der Betriebsrat hält sich aus der Sache heraus. Er hat am Dienstag entschieden, der Entlassung weder zu widersprechen und sie anzufechten, noch ihr zuzustimmen. Der Notenbanker kann die Entlassung nun selbst bekämpfen.

Das wäre die nächste Facette in dem Streit, der, wie berichtet, 2013 seinen Anfang nahm. 2012 hatte der Vizeabteilungschef von seinem Vorgesetzten noch Rosen gestreut bekommen, er sei "in Hinblick auf seine Revisionsaufgaben ein Naturtalent". Geprüfte Kollegen beschwerten sich dagegen über ihn, 2013 kam es zu einem Revisionsstreit mit dem Direktorium, der in Weisungen und der Ankündigung Nowotnys mündete, den Mitarbeiter in die Hauptabteilung IT zu bugsieren (auch sie hatte er kritisiert). Versetzungen und Degradierung folgten, der heute 50-Jährige wandte sich ans Gericht – Mobbingklage inklusive. Die ist noch nicht entschieden. (Renate Graber, 8.3.2017)