Die ÖVP lässt sich nicht beirren. Die teilweise harsche Kritik in der Begutachtung des Integrationsgesetzes prallt an den Schwarzen ab. "Ich halte an den Vorhaben im Integrationsgesetz natürlich fest", sagte Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Donnerstag. Details könne man zwar berücksichtigen, die Bedenken teile er aber nicht.

ÖVP-Klubchef Reinhold Lopatka hält das Gesetz, das unter anderem ein verpflichtendes Integrationsjahr, mehr Deutschkurse, gemeinnützige Arbeit für Asylberechtigte sowie ein Burkaverbot im öffentlichen Raum vorsieht, für "wichtig und dringend notwendig". Und die SPÖ? Im Parlamentsklub heißt es, man stehe zu den Projekten, die im Regierungsabkommen festgelegt wurden.

Besonders kritisiert wird in der Begutachtung das Antigesichtsverhüllungsgesetz. Kurz will das Burkaverbot aber umgesetzt wissen: "Die Kritik, dass Männer ihre Frauen dann nicht mehr aus dem Haus lassen, kann wohl kein ernst gemeinter Grund in einer aufgeklärten Demokratie sein. Da müssen wir klarmachen, was tolerieren wir und was eben nicht." Lopatka sagte wiederum: "Entweder gibt es ein Vollverschleierungsverbot oder keines. Ich bin dafür, dass es das gibt."

"Negativer Höhepunkt"

Amnesty International hält diese Vorschrift hingegen für den "negativen Höhepunkt" des Gesetzespakets und lehnt dieses als "ungeeignet, unverhältnismäßig, diskriminierend und nicht zuletzt grundrechtswidrig" ab. Die Islamische Glaubensgemeinschaft sieht einen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privatlebens, der Religionsfreiheit und der Meinungsäußerungsfreiheit. Die Arbeiterkammer fürchtet wiederum, "dass die vorgesehene Regelung weniger die soziale Teilhabe dieser Frauen als vielmehr ihren völligen Ausschluss aus dem öffentlichen Raum zur Folge hat".

Selbst die Rechtsanwaltskammer und Österreichs Bischöfe lehnen diesen Gesetzesteil ab. Er sei "Ausdruck eines Erziehungsstaats, ein Staatsmodell, das im Widerspruch zu den im Integrationsgesetz betonten Werten einer rechtsstaatlichen Demokratie steht", schreiben die Anwälte. Für die Bischofskonferenz müsse die grundsätzliche Freiheit, Kleidung frei wählen und in der Öffentlichkeit tragen zu können, gewährleistet sein. Wie auch die evangelische Kirche haben die Bischöfe menschenrechtliche Bedenken.

Das Vollverschleierungsverbot soll mit 1. Juli in Kraft treten und sieht bei Verstößen eine Verwaltungsstrafe von 150 Euro vor. Das Innenministerium selbst bremst, da noch Vorarbeiten nötig seien. Angeregt wird ein Inkrafttreten erst im Herbst.

Kritik, wonach dem Arbeitsmarktservice für das verpflichtende Integrationsjahr zu wenig Ressourcen zur Verfügung stehen würden, versteht ÖVP-Klubchef Lopatka nicht. Das AMS verfüge "durchaus über eine sehr gute finanzielle Absicherung".

Das AMS hält nämlich die Umsetzung des festgeschriebenen Integrationsjahrs ab September für unrealistisch. Insbesondere für Asylwerber sei eine gesetzeskonforme Umsetzung erst ab Jänner 2018 möglich. (APA, red, 9.3.2017)