München – Im Prozess um das Verbot eines Werbeblockers im Internet wird das Oberlandesgericht München erst in einigen Monaten das Urteil verkünden. Die Entscheidung wurde nach Angaben einer Gerichtssprecherin vom Freitag für den 29. Juni angesetzt. Einige Verfahrensbeteiligte hatten angekündigt, weitere Schriftsätze einreichen zu wollen.

Medienunternehmen wie die "Süddeutsche Zeitung" und ProSiebenSat.1 wollen in insgesamt drei Verfahren die kostenlose Werbeblocker-Software Adblock Plus der Firma Eyeo verbieten lassen und verlangen Schadenersatz. Allein im Verfahren zwischen der Firma und der "Süddeutschen Zeitung" bezifferte das Gericht den Streitwert auf 2,5 Millionen Euro.

Geld für die Whitelist

Nach Meinung der Kläger greift die Software, die Werbung im Internet blockieren kann, erheblich in die Strukturen ihrer Internetseiten mit journalistischen Inhalten ein. In der Folge könnten annähernd keine Werbeerlöse mehr erzielt werden.

Die Unternehmen bemängeln vor allem, dass es zum Geschäftsmodell von Eyeo gehöre, Werbung durch den Eintrag in eine sogenannte Whitelist gegen Geld wieder zu ermöglichen. Ziel sei es, dass die Unternehmen sich dann "in ihrer Not an die Beklagte wenden", führte ein Anwalt der "Süddeutschen Zeitung" aus. Ein Anwalt von ProSiebenSat.1 sprach von "freikaufen". (APA, dpa, 10.3.2017)