Wien – Der Wegfall des Bankgeheimnisses war eine der umstrittensten Gesetzesänderungen im Zuge der Steuerreform 2015. So wurde ein Kontoregister geschaffen, in dem alle Konten und Depots, die in Österreich geführt werden, vom Girokonto über Bausparkonten bis zum Sparbuch, eingetragen sein müssen. Die Finanz- und Strafbehörden erhielten zudem neue Möglichkeiten, um in Konten Einsicht zu nehmen.

Die Angst vor dem gläsernen Bürger machte damals Runde. Das Finanzministerium hat nun im Zuge einer Anfragebeantwortung erste Zahlen dazu veröffentlicht, wie oft die Steuerprüfer in Konten hineingesehen haben. Seit Oktober 2016 ist das Register aktiv. Eine Konteneinsicht, für die ein richterlicher Beschluss nötig ist, haben die Steuerprüfer seither in keinem einzigen Fall beantragt. Eine Abfrage, ob jemand in Österreich über ein Konto verfügt, wurde 1756-mal gemacht. Rege genutzt hat die Einschaumöglichkeit daher bisher nur die Staatsanwaltschaft in Strafsachen, wie früher veröffentlichte Zahlen zeigen.

"Klar ist damit, dass die Angst vor dem gläsernen Bürger völlig überzogen war", sagt der Grün-Politiker Bruno Rossmann, der die Daten vom Finanzministerium erfragt hat. "Dass nun Transparenz bei den heimgeholten Vermögen aus der Schweiz geschaffen wird, zeigt zudem, wie wichtig das Ende des Bankgeheimnisses war, um Steuergerechtigkeit herzustellen."

Der Steuerexperte Alexander Lang geht davon aus, dass die Finanz in vielen Fällen deshalb nicht in Konten Einsicht nimmt, weil sie dank des Kontoregisters ohnehin weiß, wer wo sein Geld hat und dies als Druckmittel nutzt, damit Steuerpflichtige ihre Guthaben selbst offenlegen. Lang geht davon aus, dass mit der Zeit das Instrument der Kontoeinsicht häufiger genutzt wird. (szi, 10.3.2017)