Wien – Der designierte Staatsoperndirektor Bogdan Roščić sieht sich mit Plagiatsvorwürfen konfrontiert. Der Plagiatsexperte Stefan Weber hat bei der Universität Wien Anzeige eingebracht, weil der 52-jährige Roščić bei seiner 1988 eingereichten Dissertation mit dem Titel "Gesellschaftstheorie als kritische Theorie des Subjekts: zur Gesellschaftstheorie Th. W. Adornos" abgeschrieben haben soll.

Der Vorwurf: Roščić soll aus der 1982 erschienen Doktorarbeit von Peter Decker – "Die Methodologie kritischer Sinnsuche. Systembildende Konzeptionen Adornos im Lichte der philosophischen Tradition" – Passagen wortident übernommen haben, ohne dies auszuweisen. "Es wurden seitenweise Interpretationen von Adorno mitsamt bei Decker in den Fußnoten zitierter Literatur fast 1:1 abgeschrieben. Herr Roščić erdreistete sich auch noch, im Plagiat häufig die Ich-Form von Decker mit abzuschreiben oder selbst zu verwenden. Ich habe selten ein deutlicheres Plagiat gesehen", so Weber in einem der APA vorliegenden Schreiben.

Universität wird Dissertation prüfen

Mit den Vorhaltungen konfrontiert, bestätigte Roščić, der sein Amt in der Staatsoper als Nachfolger von Dominique Meyer 2020 antreten wird, den Sachverhalt: "Ich kenne seit einigen Tagen den Vorwurf der fehlenden Zitierung einer Arbeit von Peter Decker in der Einleitung meiner Dissertation von 1988." Dabei zollte er gegenüber der APA dem genannten Kollegen Respekt: "Herrn Decker habe ich vor 35 Jahren persönlich kennengelernt, mit ihm zu verschiedenen geisteswissenschaftlichen Themen gearbeitet und von ihm das Entscheidende über die Kritische Theorie gelernt. Seine Schrift ist eine der besten Auseinandersetzungen mit Adorno überhaupt." Zum konkreten Vorwurf betonte Roščić: "Die Einzelheiten der nun monierten Verwendung kann ich, auch wegen der knapp 30 Jahre Abstand, derzeit nicht rekonstruieren. Ich bin mit der Universität Wien hierzu in Kontakt, sie wird meine Arbeit der entsprechenden Prüfung unterziehen."

"Es gibt diese Anzeige", bestätigte Julia Wippersberg, Vizestudienpräses der Uni Wien, verwies ansonsten aber auf die Verschwiegenheitspflicht. Grundsätzlich prüft die Universität nun den Vorwurf, um zu entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird. In diesem Falle würde ein externer Gutachter bestellt, der idealerweise aus dem Ausland stammt und den Stand des wissenschaftlichen Arbeitens vor 30 Jahren berücksichtigen kann. Auf Basis dieses Gutachtens entscheidet der Studienpräses dann, ob der Titel aberkannt werden muss oder nicht – wobei auch diese Entscheidung der Verschwiegenheitspflicht unterliegt. Erfahrungsgemäß dauert es bis zu diesem Zeitpunkt allerdings Monate. (APA, 14.3.2017)