Daniela Kraus, Geschäftsführerin des fjum_forum journalismus und medien wien.

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Rund zwei Woche nachdem Sargnagels Text im STANDARD erschien, widmete sich die "Krone" in der Person von krone.at-Chefredakteur Richard Schmitt dem Thema.

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Wien – Am Ende scheint die Sache wieder im Lot: Facebook hat die Sperre gegen Stefanie Sargnagel aufgehoben und sich bei der Autorin entschuldigt. Die "Kronen Zeitung" geht als moralischer Verlierer vom Feld. So weit, so gut?

Nur bedingt. Nach der Affäre um eine weitere Hetze der "Krone" bleibt die Frage: Warum erhält ein Medium staatliche Presseförderung, das gezielte Kampagnen gegen Einzelpersonen lostritt und damit mitverantwortlich ist für Mord- und Vergewaltigungsdrohungen? "Wer die 'Krone' mit öffentlichen Geldern und Inseraten alimentiert, muss sich dafür rechtfertigen, Menschenhatz zu fördern", bringt es STANDARD-Autorin Lisa Mayr in einem Kommentar unter dem Titel "Katzen retten, Frauen treten" auf den Punkt.

Staatliche Medienförderung muss an professionsethische Kriterien gebunden sein. Da journalistische Güte leicht zu erkennen, aber schwer zu messen ist, sollte, wie von mehreren Seiten gefordert, die Anerkennung der Regeln des österreichischen Presserats Voraussetzung für den Erhalt von Presseförderung sein. Da gibt es aber noch einen Haken: Denn eine Presserat-Mitgliedschaft ist nur dann wirklich wirkungsvoll, wenn gleichzeitig die Branche – und nicht die Politik – dafür sorgt, dass die Arbeit dieser Institution mehr Gewicht bekommt.

"Krone" verweigert Mitgliedschaft

Der Presserat ist das Selbstregulierungsorgan der Zeitungsbranche. Das heißt: Seine Verfahren, sein Ehrenkodex werden von den Trägerorganisationen des Presserats (Zeitungsherausgeberverband, Gewerkschaft, Zeitschriftenverband, Regionalmedienverband, Verein der Chefredakteure, Presseclub Concordia) selbst aufgestellt. Medien können sich dann zu diesem Regelwerk bekennen und die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats in Beschwerdeverfahren anerkennen. Bis heute hat das die "Kronen Zeitung" nicht getan.

Doch selbst wenn sie es täte, stellt sich die Frage nach dem Handlungsspielraum und der Wirksamkeit des Presserats in der Sargnagel-Affäre. Das Hauptproblem: Nur bei einem "Beschwerdeverfahren" – derjenige, der sich an den Presserat wendet, muss von der beanstandeten Berichterstattung individuell betroffen sein und einen Verzicht auf den Rechtsweg abgeben – muss das Medium die Entscheidung abdrucken. Bei einem "selbstständigen Verfahren" hingegen (kann von jedem angeregt werden) äußert der Presserat zwar seine Meinung, aber das betroffene Printmedium muss die Entscheidung nicht abdrucken. Nach der (zugegeben wichtigen) Diskussion in einem der Presseratsgremien und der Veröffentlichung auf der Website des Presserats passiert also gar nichts.

Anders gesagt: Momentan ist der Presserat ein zwar wichtiger und honoriger, aber noch nicht ausreichend wirkungsvoller Player. Wenn die Presseförderung an eine Mitgliedschaft gebunden sein soll, muss gleichzeitig die Branche selbst dafür sorgen, den Presserat als führende und durchsetzungskräftige Instanz für Qualitätsjournalismus zu stärken. Dann wird auch noch glaubwürdiger, was eine aktuelle VÖZ-Kampagne verspricht: dass Print "Jedes Wort wert" ist. (Daniela Kraus, 15.3.2017)