Ab Juni wird Europa zur roamingfreien Zone.

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Bei vielen großen Mobilfunkern in Europa ging die Angst um. Sie befürchteten, viele Kunden an billigere ausländische Anbieter zu verlieren, wenn Mitte Juni die Roaminggebühren innerhalb der EU Geschichte sind. Und tatsächlich ist es nicht unrealistisch, dass etwa Kunden aus dem hochpreisigen deutschen Markt zu österreichischen Diskontern wechseln. Besonders die Datenangebote könnten durchaus verlockend sein.

"Vermeidung zweckwidriger und missbräuchlicher Nutzung"

Diesen Ängsten tritt die EU-Kommission mit einem Regelwerk ("Vermeidung zweckwidriger und missbräuchlicher Nutzung") entgegen. Damit wollte es die Kommission auch gewichtigen Mitgliedsstaaten recht machen, die wie Deutschland an großen Telekomunternehmen beteiligt sind. So müssen Kunden, wenn sie einen Mobilfunkvertrag abschließen, künftig eine "stabile Bindung" in einem Land vorweisen. Das kann eine Postadresse oder ein Nachweis einer Bildungseinrichtung oder des Finanzamts sein.

Beobachtungsperiode von mindestens vier Monaten

Zudem haben Mobilfunkanbieter nach einer Beobachtungsperiode von mindestens vier Monaten die Möglichkeit, eine "missbräuchliche und zweckwidrige Nutzung" abzustellen.

Diese liegt vor, wenn eines der drei folgenden Kriterien erfüllt ist:

  • überwiegender Auslandsaufenthalt und/oder überwiegende Nutzung von Roamingdiensten im Ausland,
  • lange Inaktivität einer SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen oder sogar ausschließlichen Nutzung zum Roaming oder
  • Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden.

Wenn der Mobilfunker vermutet, dass einer dieser Fälle vorliegt, muss er den betroffenen Kunden darauf hinweisen. Dieser hat dann innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis die Möglichkeit zu beweisen, dass keine missbräuchliche Nutzung vorliegt. Erfolgt das nicht, kann ein Aufschlag für die Nutzung von Roamingdiensten verrechnet werden. (sum, 20.3.2017)