Wien – Die Novelle des Tierschutzgesetzes ist am Mittwoch mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und NEOS im Gesundheitsausschuss beschlossen worden. Sie enthält unter anderem ein Verbot privater Tierinserate auf Online-Plattformen. Der Opposition gingen die Neuerungen jedoch zu wenig weit, berichtete die Parlamentskorrespondenz.

Weiters enthält die Novelle eine Klarstellung, dass nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen. Vorgesehen ist auch die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen durch Microchips. Verboten werden das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen. Was die Rechtsstellung von Tierschutzombudspersonen betrifft, so wird diese verbessert. In Zukunft soll die Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und der Akteneinsicht bei Strafgerichten in Tierschutzvergehen möglich sein.

Gütesiegel für Daunen

SPÖ und ÖVP brachten zum neuen Gesetz noch einen Abänderungsantrag ein. Dieser enthielt unter anderem Klarstellungen bezüglich der Verwendung von speziellen Halsbändern bei Hunden, der Auswilderung von Fasanen oder strengere Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anbindehaltung von Rindern.

Für die Opposition gingen die Neuerungen im Gesetz nicht weit genug. Die Grünen setzen sich für ein Gütesiegelgesetz für Daunen ein. Durch lückenhafte Kontrollsysteme können viele Firmen nicht ausschließen, dass für die von ihnen verwendeten Daunen Tiere gequält wurden. Beide Anträge wurden vertagt.

Der Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes hatte im Vorfeld zum Teil Kritik durch NGOs hervorgerufen, 660 Stellungnahmen wurden abgegeben. Sie kritisierten unter anderem, dass weiterhin Stachelhalsbänder bei Polizeihunden, Anbindehaltung oder auch die Zucht von Niederwild zum Zweck der Bejagung erlaubt bleiben. (APA, 15.3.2017)