Die Festplattenabgabe gilt auch für Amazon

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Während sich Verwertungsgesellschaften und Elektrohandel in den vergangenen Monaten ob des Zankapfels Festplattenabgabe ausgesöhnt hatten, blieb ein Rebell bestehen: Der Onlinehändler Amazon. Dieser weigerte sich hartnäckig, die Festplattenabgabe zu überweisen, was zu jahrelangen Prozessen führte. Diese haben nun ein Ende: Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied nun, dass Amazon zur Zahlung der Abgabe verpflichtet ist.

Rückzahlungen befürchtet

Die Austro-Mechana zeigt sich "sehr froh, endlich Klarheit und Rechtssicherheit für die Kunstschaffenden erhalten zu haben." Die Verwertungsgesellschaften hatten aus Angst vor fehlenden Einnahmen sogar den Musikfonds für Nachwuchsmusiker ausgesetzt gehabt. Im Fall einer OGH-Entscheidung für Amazon hatten Verwertungsgesellschaften hinter der Hand sogar Rückzahlungen befürchtet. Außerdem hätte sich andere Elektrohändler der Argumentation von Amazon anschließen können.

System "nicht zu beanstanden"

Amazon bekrittelte zwei wesentliche Punkte. Erstens sah der Konzern bei der Regelung zur Festplattenabgabe einen Verstoß gegen das EU-weite Diskriminierungsverbot, da die Verwertungsgesellschaften mit den Einnahmen in Österreich tätige Künstler förderten. Dieser Topf müsse aber allen in der EU tätigen Künstlern offen stehen, so Amazon. Zweitens bemängelte der Konzern, dass Nutzer, die keine Privatkopien anfertigen, die Festplattenabgabe kaum retour erhalten können. Der OGH entschied laut Austro-Mechana, dass dieses System "nicht zu beanstanden ist." Das wurde dem STANDARD am frühen Abend vom OGH bestätigt.

Streit verschoben?

Mit dem Urteil dürfte der Streit um die Abgabe, der sich über Jahre hingezogen hatte, vorerst entschieden sein. Das Kulturministerium selbst sprach allerdings vor wenigen Monaten davon, dass im Bereich des Urheberrechts in den nächsten Jahren eine neue Novelle folgen müsse. So wird das System etwa durch den Siegeszug von Streamingdiensten auf den Kopf gestellt. (Fabian Schmid, 15.3.2017)